Zahnarzt | 03.02.2020

Sofortige Entscheidung eingefordert, ohne Arzt gesehen zu haben

Füllung

Bevor ich überhaupt einen Arzt gesehen habe, bekam ich von der Helferin Leistungen mit Zuzahlung erklärt (zB. Kunststoff-Füllung). Ich sollte mich sofort entscheiden, obwohl noch gar nicht klar war, was mit dem Problem-Zahn überhaupt ist. Auf Nachfragen reagierte sie genervt. Von kassenärztlichen Leistungen, als "Zement-Füllung" dargelegt, wurde mir wegen mangelhafter Qualität deutlich abgeraten.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Sie haben bei jeder anstehenden Untersuchung oder Behandlung das Recht auf eine umfassende, verständliche mündliche Beratung durch den Arzt. Schriftliche Informationen oder Hinweise der Fachangestellten können diese Beratung nicht ersetzen.

Der Zahnarzt hat Sie über alle Aspekte der Behandlung wie Risiken, Alternativen und Nachsorge einschließlich der Kosten zu informieren. Er sollte Ihnen eine ausreichende Bedenkzeit einräumen. Eine Beratung hat auf Augenhöhe zu erfolgen und nicht bereits liegend im Behandlungsstuhl.

Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Kassenleistungen entsprechen dem gegenwärtigen Fachstandard und bieten eine ausreichende zahnmedizinische Versorgung an.

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