Zahnarzt | 02.01.2020

Nicht korrekte Erstattungsleistungen der Zahnbehandlung

Zahnspange

Mein Sohn hat eine Zahnspange bekommen. Nach der Voruntersuchung sind keine Besonderheiten erkannt worden und alles als "normal" kommuniziert worden. Es wurde auch kein Versichertenanteil kommuniziert. Nach der Behandlung kam es zu Problemen, so das mein Sohn zweimal zur Nachbehandlung musste weil die Zahnspange defekt war. Nun haben wir die Rechnung bekommen, in der von der Umformung des Kiefers als sehr schwierig sowie die Einstellung des UK in den Regelbiss als mittelschwerer Art berechnet wird und für uns am Ende ein Eigenanteil von 115,98 € + 59,07 € bleibt.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Ein Eigenanteil von 20 Prozent der gesetzlichen Gesamt-Behandlungskosten ist Pflicht (für gleichzeitig behandelte Geschwisterkinder sind es 10 Prozent). Dieser Anteil wird den Eltern bei jedem Behandlungsschritt in Rechnung gestellt. Wird die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erstattet die Krankenkasse dieses Geld zurück. Dafür ist eine Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden nötig.

Weitere Informationen zu Eigenanteil, Kassenleistung und Zusatzkosten beim Kieferorthopäden erhalten Sie hier.

Zurück zur Beschwerde-Pinnwand