Zahnarzt | 03.01.2020

Fehlerhafte Rechnungen PZR

Professionelle Zahnreinigung

Am 25.11. habe ich eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchführen lassen. Ich habe einen Kostenvoranschlag in Höhe von 98,24 Euro unterschrieben, der 32 Zähne umfasste. Da ich nur 28 Zähne habe, wurde mir mitgeteilt, dass dies bei der Rechnung angepasst wird. Eine Woche später erhielt ich eine Rechnung, die exakt dem Kostenvoranschlag glich. Es wurden 32 anstelle 28 zu reinigende Zähne mit dem Faktor 1,95 berechnet. Daraufhin bat ich die Zahnarztpraxis, die Rechnung zu korrigieren, sodass ich den ausstehenden Betrag bezahlen kann. Ich erhielt eine neue Rechnung mit dem Datum vom 19.12. Die Anzahl der Zähne wurde auf 28 korrigiert, gleichzeitig wurde aber der Faktor von 1,95 auf 2,22 erhöht, sodass sich die Rechnungen im Endeffekt preislich nur um 0,24 Cent unterschieden. Die neue Rechnung betrug nun 98 Euro. Auf meine Nachfrage, wieso der Faktor ebenfalls steigt, habe ich schriftlich keine Rückmeldung bekommen. Daraufhin habe ich die Praxis am 03.01.20 aufgesucht, um eine Antwort zu erhalten. Die Praxismitarbeiterin hatte nach langem hin und her gesagt, dass die erste PZR bei ihnen in der Praxis immer 98 Euro kosten würde. Aus diesem Grund wurde der Faktor angepasst. Außerdem teilte sie mir mit, dass meine Behandlung laut PC Eintrag von 13:02 bis 13:54 Uhr durchgeführt wurde. Dies ist aber nicht richtig, da ich bereits um 13:30 Uhr die Praxis verlassen und erste Nachrichten per WhatsApp geschrieben hatte.

Meines Erachtens ist es seitens der Zahnarztpraxis nicht rechtens, den Faktor zu erhöhen, um dadurch denselben Rechnungsbetrag absetzen zu können. Der Aufwand für meine PZR war sehr gering, da die Reinigung nur knapp 25 Minuten gedauert hat - laut Zahnärztin sind meine Zähne in einem sehr guten Zustand.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Seit dem 1. Januar 2012 existiert in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eine eigene Abrechnungsgebühr (Nr. 1040) für die PZR. Die Position umfasst die Entfernung supragingivaler (oberhalb des Zahnfleischsaums am Zahn gelegen) und gingivaler Beläge (am Zahnfleischsaum), die Reinigung der Zahnzwischenräume, die Entfernung des Biofilms, die Oberflächenpolitur der Zähne sowie die Fluoridierung und ist abrechenbar: einmal je Zahn, einmal je Implantat oder einmal je Brückenglied.

Nicht abrechenbar ist die Position beispielsweise für folgende Maßnahmen: Prothesenreinigung, Reinigung von Aufbissbehelfen, Reinigung von KFO-Geräten sowie Reinigung von Verbindungselementen am Zahnersatz.

Pauschalpreise sind unzulässig. Vielmehr orientiert sich der Preis an Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

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