Zahnarzt verweigert Weiterbehandlung, obwohl eine Zweitmeinung eines anderen Zahnarztes bestätigt, das der Biss nicht stimmt im Oberkiefer und ständig Schmerzen verursacht. Gutachter bestätigt bei Untersuchung dasselbe, schreibt aber nicht diese persönliche Aussage im Bericht. Einfach nur traurig.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Gesetzlich versicherte Patienten können über ihre Krankenkasse ein sogenanntes Mängel-Gutachten in Auftrag geben lassen. Der Zahnarzt muss gemäß dem Ergebnis des Gutachtens den Zahnersatz gegebenenfalls kostenfrei nachbessern oder auch neu anfertigen.
Der Gutachter wird in ein Gutachten keine "persönlichen Aussagen" reinschreiben, sondern er beschränkt sich auf objektive Befunde.
Möglicherweise vermisst der Verbraucher daher im Gutachten etwas, was der Gutachter ihm während der Begutachtung als "persönliche Meinung" gesagt hat. Wichtig ist aber nur, dass sich aus dem Gutachten konkret entnehmen lässt, ob der Zahnersatz mangelhaft iat oder nicht. Persönliche Meinungen des Gutachters sind irrelevant.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Gesetzlich versicherte Patienten können über ihre Krankenkasse ein sogenanntes Mängel-Gutachten in Auftrag geben lassen. Der Zahnarzt muss gemäß dem Ergebnis des Gutachtens den Zahnersatz gegebenenfalls kostenfrei nachbessern oder auch neu anfertigen.
Der Gutachter wird in ein Gutachten keine "persönlichen Aussagen" reinschreiben, sondern er beschränkt sich auf objektive Befunde.
Möglicherweise vermisst der Verbraucher daher im Gutachten etwas, was der Gutachter ihm während der Begutachtung als "persönliche Meinung" gesagt hat. Wichtig ist aber nur, dass sich aus dem Gutachten konkret entnehmen lässt, ob der Zahnersatz mangelhaft iat oder nicht. Persönliche Meinungen des Gutachters sind irrelevant.