Kieferorthopäde | 09.01.2020

Keine Kommunikation mit Patient als erforderlich angesehen

Zahnspange

Wir bekommen zweimal hintereinander innerhalb weniger Monate Post von der Krankenkasse mit Anhängen des Kieferorthopäden unserer 13-jährigen Tochter, dass unsere Tochter schlecht die Zähne putzt, so dass der Erfolg der Behandlung gefährdet sei, das zweite Mal, dass unsere Tochter durch Daumenlutschen den Erfolg gefährdet. Beide Male wurde darüber hinaus angekreuzt, dass Kind bzw. Eltern nicht kooperieren. Weder unsere Tochter noch wir wurden vorher von der Praxis um Rücksprache gebeten und auch nicht auf die Probleme von der Ärztin hingewiesen. Auf unseren Anruf bei der Praxis hin beharrt die Ärztin darauf, dass Sie keine Verpflichtung habe, uns zu informieren, wohingegen sie die Verpflichtung habe, die Krankenkasse hiervon zu informieren.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Für eine erfolgreiche kieferorthopädische Therapie werden eine hohe Bereitschaft zur Mitarbeit des Patienten und, gegebenenfalls, dessen Erziehungsberechtigten sowie das Befolgen der Anweisungen des Behandlers, das Einhalten der Behandlungstermine und eine gute Mundhygiene vorausgesetzt. Ist die Mitarbeit des Patienten nicht ausreichend, so ist der Kieferorthopäde bei Kassenpatienten, laut § 16 Abs. 4 BMVZ (Bundesmantelvertrag Zahnärzte) verpflichtet, bei unplanmäßigem Verlauf der Behandlung der Krankenkasse Mitteilung zu machen und bei Wiederholung die Therapie abzubrechen. In diesem Fall wird der geleistete Eigenanteil von der Krankenkasse nicht erstattet.

Aber: bevor die Krankenkasse informiert wird, sollten die behandelnden Ärzte immer erst das Gespräch mit den Patienten bzw. dessen Erziehungsberechtigten suchen.

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