Zahnarzt | 11.12.2019

Informationspflichten und erhöhter Abrechnungssatz

Füllung | Austausch Amalgamfüllungen

Bin Privatpatient. Verdacht, dass Behandlungen z.T. nicht nötig waren, ggf. gar nicht durchgeführt wurden, und z.T. zu hoch abgerechnet. Z.T. Behandlungen ohne Einverständnis durchgeführt. Die Zahnärztin (ZÄ) kommt meines Erachtens ihrer Informationspflicht durch Nicht-Beantwortung meines Schreibens nicht nach.
1) Röntgen habe ich zunächst verweigert, ZÄ gab jedoch an, Behandlung sei ohne Röntgenbild unmöglich. Gerät ging dann nicht, Röntgen sollte verschoben werden, schließlich aber nie erstellt, vermutlich vergessen. Wäre wohl unnötige Strahlen-Diagnostik gewesen.
2) Füllung hatte Mängel. Nach Mängelbehebung wurde eine Füllung in Rechnung gestellt. Tel. Nachfrage wg. Gewährleistungspflicht: ZÄ gab an, eine neue,weitere Stelle behandelt zu haben. Auf meinen Hinweis sie habe mich weder informiert noch mein Einverständnis eingeholt, nahm sie dies von der Rechnung. Habe Zweifel, dass weitere Füllung tatsächlich gesetzt wurde, habe dies aber nicht überprüfen lassen.
3) Alle sechs Posten mit Nummer 2100 zum 3,5-fachen Satz abgerechnet. Vier Mal wegen "erheblich erschwerter Farbanpassung, besondere Individualisierung". Tel. Nachfrage, was eine "besondere Individualisierung" sei und was genau die Farbanpassung bei mir erheblich erschwert habe blieb ohne erhellende Antwort, außer dass ich mit Annahme des Kostenvoranschlages dem Preis zugestimmt habe und diesen daher zahlen müsse.
ZÄ schriftlich um eine Erläuterung (nach GOZ) der "besonderen Individualisierung" gebeten, sowie was genau bei der Farbanpassung genau erschwert war, schließlich kann ich keine ungewöhnliche Farbe an meinen Zähnen entdecken. Außerdem kann ich keine medizinische Notwendigkeit erkennen. Schreiben wurde nie beantwortet.
Habe nur Mahnungen bekommen und Drohung diesen Fall "außerhalb des Praxisbetriebs" zu lösen. Ich habe die Rechnung inzwischen vollständig beglichen, um Ärger zu vermeiden.
Habe mich an Zahnärzte-Kammer gewandt. Diese hat seit dem 25.9.19 auch keine Antwort der ZÄ erhalten.

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