Zahnarzt | 07.11.2019

Unkalkulierbare Folgekosten

Zahnspange | Knirsch-Schiene

Nach Auskunft der Praxis erhalte ich Zahnersatz, zuvor aber eine Knirsch-Schiene. Wenn dann noch etwas daran zu ändern ist, egal, ob es eine Reklamation ist oder nicht, muss der Vorgang in jedem Fall bezahlt werden. Diesmal bekam ich Zahnschmerzen sofort nach Start der Nutzung der Schiene, reklamierte dies, die Schiene wurde angepasst, Rechnungssumme 58 EUR. Das ist nicht viel, aber wenn ich demnächst Brücken bekomme (KVA 5-stellig EUR) befürchte ich unkalkulierbare Folgekosten. Es fordert doch geradezu heraus, nachlässig zu liefern, da jeder Folge-Handgriff zusätzlich abgerechnet wird. Aber wenn das so rechtens ist... !?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Abhängig vom Material, von der Größe und vom Herstellungsaufwand können individuell angefertigte und angepasste Knirsch-Schienen mehrere Hundert Euro kosten. Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse in der Regel die gesamten Kosten für die Schiene, allerdings nicht in jedem Fall die Kosten für besondere Zusatzuntersuchungen wie z. B. die Funktionsdiagnostik. Zusatzleistungen sind nicht in jedem Fall erforderlich, wer eine einfache, nicht adjustierte Knirschschiene benötigt, kann auf die komplizierten und zeitaufwendigen Diagnoseverfahren guten Gewissens verzichten.

Ist eine Knirscherschiene als CMD-Therapie erforderlich, werden oftmals auch die Kosten für aufwendige Diagnoseverfahren von der Krankenkasse übernommen. Daher sollten Patienten vor der Behandlung bezüglich der Kostenerstattung immer Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen.

Grundsätzlich gilt: Die Kosten einer privaten Behandlung können natürlich auch private Folgekosten beinhalten.

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