Unser Sohn 17 Jahre alt hat ein Knacken im Kiefergelenk. Der Zahnarzt überwies uns zum Kieferorthopäden. Der sagt uns, dass er eine Zahnspange bräuchte und hat gleich angefangen Abdrücke und Röntgenbilder zu machen. Während der Zahnarzt Abdrücke macht hab ich ihn gefragt wieviel denn die Kasse übernimmt. Antwortete die Zahnärztin, dass die Kasse nichts zahlt, da es lose Kunststoffspangen sind. Daraufhin hab ich die Behandlung abgebrochen. Nun hab ich eine Rechnung bekommen und soll 300 Euro zahlen. Ich wurde überhaupt nicht richtig beraten was es für Zahnspangen gibt und ob die Kasse was zuzahlte. Das ist doch Abzocke.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn ein Kieferorthopäde eine Privatleistung erbringen will, dann muss er zwingend
a) über die medizinische Behandlung und mögliche Alternativen aufklären
b) über die Kostenhöhe informieren
c) darüber informieren, dass die Kasse keine Kosten übernimmt.
Dazu muss er zwingend mit mit dem Patienten eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung abschliessen. Damit unterschreiben der Patient, dass er über die Kosten und die Kostenhöhe informiert wurde und auch weiß, dass die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt. Erst auf dieser Basis darf der Arzt die Leistung erbringen und dem Patienten in Rechnung stellen.
Unser Tipp: Wer sich für Privatleistungen entscheidet, sollte auf einem schriftlichen Vertrag mit dem Zahnarzt bestehen, in dem alle Leistungen und Preise aufgeführt sind. Erkundigen Sie sich auch bei ihrer Kasse oder holen Sie eine Zweitmeinung bei einem anderen Kieferorthopäden ein.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn ein Kieferorthopäde eine Privatleistung erbringen will, dann muss er zwingend
a) über die medizinische Behandlung und mögliche Alternativen aufklären
b) über die Kostenhöhe informieren
c) darüber informieren, dass die Kasse keine Kosten übernimmt.
Dazu muss er zwingend mit mit dem Patienten eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung abschliessen. Damit unterschreiben der Patient, dass er über die Kosten und die Kostenhöhe informiert wurde und auch weiß, dass die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt. Erst auf dieser Basis darf der Arzt die Leistung erbringen und dem Patienten in Rechnung stellen.
Unser Tipp: Wer sich für Privatleistungen entscheidet, sollte auf einem schriftlichen Vertrag mit dem Zahnarzt bestehen, in dem alle Leistungen und Preise aufgeführt sind. Erkundigen Sie sich auch bei ihrer Kasse oder holen Sie eine Zweitmeinung bei einem anderen Kieferorthopäden ein.