Kieferorthopäde | 10.09.2019

Intransparenz beim Kostenvoranschlag

Zahnspange

Bei meinem Sohn wurde eine Kieferfehlstellung diagnostiziert. In der Schwere ist die Fehlstellung so, dass die gesetzl. Krankenkasse die KFO-Behandlung übernimmt. Die Kieferorthopädin hat uns dann einen Kostenvoranschlag über rund 2.750 € vorgelegt, ohne Kommentar und ohne weitere Erläuterungen. Beim nächsten Termin haben wir dann darum gebeten uns den Kostenvoranschlag zu erläutern und zu erklären was die Kassenleistung nicht abdeckt und deshalb im Eigenanteil zu übernehmen ist. Darauf hat die Ärztin äusserst ungehalten reagiert und gesagt "das ist das was ich brauche um meine Arbeit richtig zu machen", und im übrigen wäre ja alles auf dem Kostenvoranschlag beschrieben und wäre selbsterklärend (was es für einen Laien natürlich nicht ist). Sie hat wortwörtlich behauptet ich wäre der Erste der Nachfragen zum Kostenvoranschlag stellen würde. "Sie müssen mir einfach glauben dass das stimmt oder zu einem anderen KFO gehen, dort könnte es aber durchaus teurer werden" hat sie noch gesagt. Ich kam mir vor wie der letzte Idiot. Die Ärztin hat sich vom ersten Moment unseres Gesprächs angegriffen gefühlt, dabei geht es mir doch nicht darum sie in ihrer Arbeit zu kritisieren, aber ich möchte doch mindestens wissen wofür ich 2.750 € ausgeben soll.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Gesetzlich Versicherte haben bei medizinischer Notwendigkeit einen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Behandlung. Tatsächlich werden aber häufig private Zusatzleistungen angeboten, etwa kleinere oder zahnfarbene Brackets, elastische Speziallegierungen bei den Bögen (Titan statt Stahl) oder eine Bracketumfeldversiegelung (Glattflächenversiegelung). Ein Nutzen ist laut Studienlage oftmals nicht gegeben. Und notwendig sind diese Leistungen in der Regel auch nicht, denn auch die Kassenbehandlung muss medizinische Erfolge vorweisen, um rückerstattet zu werden.

Es gilt: kosmetische Leistungen bzw. Leistungen mit einem vermeintlich höherem Komfort für den Träger der Zahnspange werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Das sollten Eltern bei der Inanspruchnahme von Zusatzleistungen beachten:

- Eine Kassenbehandlung darf nicht verweigert und von Zusatzleistungen abhängig gemacht werden.

- Verlangen Sie eine Auflistung aller Privatleistungen mit Kosten und schließen Sie hierüber eine schriftliche Vereinbarung ab.

- Sie erhalten eine zusätzliche Rechnung vom Kieferorthopäden. Die Kosten werden nach der oft teureren privatärztlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.

- Auch Folgekosten, z.B. Reparaturen, werden nach den Gebührensätzen der GOZ abgerechnet.

Wer sich für Privatleistungen entscheidet, sollte auf einer guten Aufklärung und auf einem schriftlichen Vertrag mit dem Zahnarzt bestehen, in dem alle Leistungen und Preise aufgeführt sind. Erkundigen Sie sich auch bei ihrer Kasse oder holen Sie eine Zweitmeinung bei einem anderen Kieferorthopäden ein.


Kennen Sie schon unser Portal zu IGeL-Leistungen beim Zahnarzt? Kostenfalle-Zahn.de ist ein Informations- und Beschwerdeportal der Verbraucherzentralen, hier finden Sie alle Informationen rund um Kosten, Leistungen und Behandlungsalternativen.

Zurück zur Beschwerde-Pinnwand