Zahnarzt | 19.09.2019
Heil-und Kostenplan kostspielig.
Brücke | Aufstellung eines schriftlichen Heil und Kostenplanes
Aufstellung eines Heil und Kostenplanes wurde mir in Rechnung gestellt, mit der Begründung dass es sich um eine Privatleistung handelt. Bin gesetzlich versichert und ging davon aus dass die o.g Leistung kostenfrei ist.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn eine kassenärztliche Zahnbehandlung geplant ist, gehört das Aufstellen des Heil- und Kostenplans zu dieser Leistung und kann nicht gesondert berechnet werden.
Wenn über eine Mehrkostenvereinbarung oder Privatvereinbarung eine zumindest teilweise privatärztliche Behandlung geplant ist, kann der Heil- und Kostenplan auch privat und gesondert nach der GOZ berechnet werden.