Zahnarzt | 26.08.2019
Zahnreinigung vor Zahnplombierung
Professionelle Zahnreinigung
Mir ist ein Teilstück einer Plombe an einem oberen Schneidezahn abgebrochen. Zunächst erfolgte ein Kältetest und anschließend wurde eine Röntgenaufnahme an den beiden oberen Schneidezähne vorgenommen. Das Ergebnis war, das die alte beschädigte Füllung ausgetauscht werden muss. Bevor dies geschieht, sollte jedoch eine professionelle Zahnreinigung stattfinden. Der Zahnarzt wurde von mir darauf hingewiesen, dass bei mir vor vier Monaten eine Zahnreinigung durchgeführt wurde. Letztendlich habe ich nun einen Termin für eine Zahnreinigung bekommen. Einen weiteren Termin für den Austausch der Plombe am Schneidezahn, dafür habe ich keinen Termin bekommen. Anscheinend interessiert sich keiner in der Zahnarztpraxis dafür! Zusammenfassend ist mir die Zahnreinigung vom Zahnarzt aufgedrängt worden.
Als mir der Sachverhalt der Zahnreinigung später zuhause bewusst wurde, habe ich in der Zahnarztpraxis angerufen und darauf bestanden, dass erst der beschädigte Schneidezahn repariert wird. Von den Arzthelferin wurde ich im Telefonat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Zahnreinigung vom Chef (Zahnarzt) gewünscht wird. Da ich weder Raucher, noch Teetrinker bzw. ein großartiger Kaffeetrinker bin, mir die Zähne dreimal am Tag mindestens 3 bis 4 Minuten putze und die letzte Zahnreinigung vor vier Monaten stattfand, folglich ist mir die Vorgehensweise in der Zahnarztpraxis sehr suspekt!
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ein Vertragsarzt verletzt eindeutig seine vertragsärztlichen Pflichten, wenn er eine Behandlung ablehnt, nur weil der Patient einer IGeL nicht zustimmt.
Gemäß Bundesmantelvertrag für Ärzte darf der Vertragsarzt die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen, z.B. bei Überlastung der Praxis. Keinesfalls aber, weil der Patient eine kostenpflichtige Voruntersuchung oder (Weiter-)Behandlung ablehnt.
Kassenärzte verstoßen auch gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten, wenn sie die Versicherten zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung an Stelle der ihnen zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen.
IGeL sind freiwillige Extras. Alle medizinisch notwendigen Untersuchungen, also beispielsweise Untersuchungen vor einer geplanten Operation, Behandlungen bei chronischen Erkrankungen oder akuten Beschwerden sind Leistungen, die von der Kasse bezahlt werden. Ein seriöser Arzt wird Ihnen stets Bedenkzeit einräumen und erst die kostenlose Leistung der Kasse durchführen bevor auf Ihren Wunsch hin kostenpflichtige Ergänzungsleistungen durchgeführt werden.