Zahnarzt | 27.07.2019

Zahnarzt folgt dem Willen des Patienten nicht

Wurzelbehandlung

Ich, 25 Jahre jung, habe seit Jahren einen schmerzenden Zahn und ging auf einen Samstag in eine Notfall Praxis und sagte denen die sollen den Zahn ziehen. Stattdessen wurde ohne mein Willen eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt, statt den schmerzenden Zahn zu ziehen wie ich es forderte. Nachdem ich zuhause war, schlief ich 5 Stunden, wachte auf mit noch schlimmeren Schmerzen im Zahn neben dem wo davor eine Behandlung durchgeführt wurde und ging erneut in die Praxis. Dort wurde der 2. Zahn mit der gleichen Prozedur behandelt statt ihn auf meinen Wunsch zu ziehen. Nun leide ich unter extremen Schmerzen und kann nicht in den Urlaub fahren, weil man den selbstbestimmten Wunsch von mir nicht umsetzen wollte und ich nun unter extrem starken Schmerzen leide und mich nur von breiigen Essen ernähren kann. Wieso machen Zahnärzte was sie für richtig halten statt das was der Patient verlangt? Wo bleibt das Recht auf Selbstbestimmung in diesen Fällen und was kann ich jetzt tun? Selber ziehen ist zu schmerzhaft.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Aufgaben des (Zahn-)Arztes sind überall die gleichen: er soll Krankheiten erkennen und heilen, Beschwerden lindern und Leben verlängern. Er ist dabei ausschließlich seinem Gewissen verantwortlich und den Regeln der ärztlichen Kunst unterworfen. Er definiert die Inhalte der Medizin gegenüber seinen Patienten, und er veranlasst die Leistungen, die zur Behandlung notwendig sind. Gemäß diesen Grundsätzen wird ein Zahnarzt auch Behandlungen durchführen, die einen Zahn retten anstatt ihn "einfach nur zu ziehen".


Patienten können sich wegen Fragen zur Behandlung jederzeit an ihre Krankenkasse wenden. Dann wissen sie schon mal, ob eine Rechnung zu erwarten ist. Diese müsste aber nur dann bezahlt werden, wenn der Patient schriftlich einen entsprechenden Behandlungsvertrag geschlossen hat.


Ansonsten haben Patienten jederzeit die Möglichkeit des Arztwechsels. Es ist (bei gleichwertigen Behandlungsalternativen) natürlich Sache des Patienten, sich für oder gegen die eine oder andere Behandlung zu entscheiden. In manchen Fällen gibt es aber keine echte Alternative und dann muss der Arzt die Behandlung vornehmen, die die einzig Sinnvolle ist. Der Patient kann dem Arzt nicht "vorgeben", welche Behandlung er vorzunehmen hat, wenn die gewünschte Behandlung medizinisch unmöglich oder nicht sinnvoll ist.

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