Kieferorthopäde | 05.08.2019

Kieferothopädie

Zahnspange

Ich bin mit dem Ergebnis der Kieferorthopädischen Behandlung nicht zufrieden. Sowohl im Ober- als auch Unterkiefer sind die Zähne noch nicht vollkommen gerade. Die Kieferorthopädin hat aber trotzdem die Behandlung abgeschlossen und meinte, dass man nichts mehr ändern kann.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

So wünschenswert der Erfolg einer Behandlung ist, so hat der Patient doch keinen rechtlichen Anspruch auf eine erfolgreiche Behandlung. Es gilt, dass ein Zahnarzt seinem Patienten eine sachgerechte zahnärztliche Versorgung schuldet, nicht hingegen einen Behandlungserfolg.

Entspricht die zahnärztliche Leistung nicht dem zahnmedizinischen Standard und stellt sich damit als mangelhaft dar, hat der Patient dem Zahnarzt zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Erst dann kann ein Behandlungsfehler geltend gemacht werden.

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