Zahnarzt | 31.07.2019

Krone für Weisheitszahn

Krone

Im Mai jährliche Routine Untersuchung bei meiner Zahnärztin.
Sie stellte fest, dass eine Füllung im Weisheitszahn erneuert werden muss. Sie entfernte die Keramikfüllung. Sie wollte mich von einer Krone überzeugen, was ich ablehnte. Sie fragte mich, was ich für eine Füllung möchte. Für Keramik müsste ich zuzahlen. Also entschied ich mich für Amalgam. Nach dem sie fertig war, reichte sie mir den Spiegel und ich sah eine weiße Füllung. Ich fragte sie, ob sie doch Keramik gemacht hätte, sie meinte ja, in schwierigen Fällen kann der Zahnarzt sich für das Material entscheiden, was besser geeignet ist ohne das für mich Kosten entstehen. Ich freute und bedankte mich. Letzte Woche brach mir ein Stück von der Füllung raus. Ich rief bei meiner Zahnarztpraxis an, um einen Termin zu vereinbaren. Die Sprechstundenhilfe klärte mich am Telefon auf, dass ich ein Provisorium drin hätte, da ich eine Krone abgelehnt habe und somit die nächste Behandlung selber zahlen müsse. Ich fragte, wieso ich ein Provisorium drin habe. Antwort, weil ich die Krone abgelehnt habe. Ich erwiderte, dass ich davon ausging, wenn mir eine permanente Füllung erneuert wird, dann mit einer anderen permanenten Füllung. Die Sprechstundenhilfe sagte wieder, dass ich die Krone abgelehnt habe. Auch das die Zahnärztin mir gesagt hätte, dass sie mir ein Provisorium gemacht hat und ich das nächste mal besser zuhören soll. Ich fragte, was es für einen Sinn macht, mir ein Provisorium einzusetzen, wenn ich keine Krone will. Mit welchem Ziel sollte ich mich darauf einlassen? Und das ich das als Nötigung ansehe mir eine Krone aufzuzwingen.
Sie sagte, ich solle das mit dem Chef besprechen.
Der Termin mit dem Chef war heute. Der Vater der Zahnärztin. Er erklärte mir, dass das Provisorium als Vorbereitung für die Krone eingesetzt wurde. Und das mir das auch gesagt wurde von seiner Tochter. Er entgegnete, dass es in Berlin tausend andere Zahnärzte gibt und das ich bestimmt einen finde der mir den Zahn behandelt.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Grundsätzlich gilt: Wenn es mehrere Behandlungsmöglichkeiten gibt, entscheidet letztlich der Patient, welche Behandlung er in Anspruch nimmt, nicht der Arzt.

Wenn vorliegend eine permanente Füllung machbar gewesen wäre (was manchmal bei der Größe des Loches nicht geht) und es entstehen dem Patienten jetzt Mehrkosten, weil er das nicht gewünschte Provisorium kostenpflichtig entfernen lassen muss (um die gewünschte Füllung machen zu lassen), kann er dafür Schadensersatz geltend machen. Das setzt aber voraus, der Patient kann mit einem Gutachten beweisen, dass die Füllung ohne Weiteres möglich gewesen wäre und er sich deutlich gegen eine Krone/ein Provisorium ausgesprochen hat.

Bei Schadensersatzansprüchen handelt es sich um die eigenen zivilrechtlichen Ansprüche, die der Patient nur selbst geltend machen kann. Deshalb sollten Patienten zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt (für Medizinrecht) kontaktieren. Ab wann sich ein solcher zivilrechtlicher Aufwand lohnt, muss der Patient individuell entscheiden.

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