Zahnarzt | 25.07.2019

Zu Teuere Kunststofffüllung

Füllung

Ich ging mit Zahnschmerzen an einem Samstag zum Zahnarzt. Der Zahn hatte eine Amalgam Füllung. Die Zahnärztin schaute sich das an und meinte, der Zahn ist faul, eine Füllung würde 200 € Eigenanteil kosten und mein Zahnarzt hätte das so nicht lassen dürfen, das sei nicht ok, das müsse machen. Dann hat sie noch 2 Zähne entdeckt, die offenbar Karies haben und schwätzte mir das auf für 350 € (Kunststofffüllungen). Man lies mich den Kostenvoranschlag von der Zahnarzt Helferin mit etwas Druck unterschreiben.
Zuhause angekommen hab ich mir Infos über Füllungen angeschaut und bemerkte, dass es ein Haufen Geld für Kunststofffüllungen ist.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Im Seitenzahnbereich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Amalgamfüllung, im sichtbaren Bereich für zahnfarbene Kompositfüllungen. Die Kassenleistung umfasst jedoch nur die Einschicht-, nicht die Mehrschichttechnik, das Komposit wird also in einem Schritt eingefüllt und gehärtet. Weil Komposit (mit Keramik verstärkter Kunststoff) beim Aushärten schrumpft, ist die Mehrschichttechnik sicherer, bei der mehrere Schichten nacheinander aushärten.

Zahnärzte, die kein Amalgam verwenden, müssen im Seitenzahnbereich eine zuzahlungsfreie vertragszahnärztliche Alternative anbieten.

Wer als gesetzlich Versicherter eine aufwändigere Füllung wünscht, schließt mit dem Zahnarzt eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung ab. Beispiel für eine aufwändigere Füllung: Im Seitenzahnbereich eine zahnfarbene Füllung, also Komposit statt Amalgam, oder im Frontzahnbereich eine mehrschichtige Kunststoff-Füllung. Patienten sollten darauf achten, dass in der Mehrkostenvereinbarung alle Einzelleistungen samt Gebührennummer, Faktor und dem jeweiligen Betrag aufgelistet sind.

Abgerechnet wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, nämlich in Höhe der vergleichbar preisgünstigsten im Zahn geformten Füllung. Über die selbst zu zahlende Differenz erhält der Patient eine Rechnung.

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