Zahnarzt | 17.07.2019

"Aufschwatzen" einer Parodontitis Behandlung

Professionelle Zahnreinigung | Angebot unberechtigte Paradontitis Behandlung

- Zahnarzt mit "Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie"
- Während einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) einen Folgetermin vereinbart, weil eine Paradontitis-Vorbehandlung zwingend notwendig sei.
- Kosten für PZR sehr hoch und "schnell" (weniger als 40 Minuten)
- Kosten i. H. von 300,00 € würden anfallen, selbst zu zahlen
- Müsste aber gemacht werden, damit die Parodontitis-Behandlung nur dann erfolgreich sei
- Eine zweite Meinung bei einem Facharzt für Parodontologie ergab: keine Behandlung notwendig. Keine Parodontitis, das wären sehr hohe Kosten bei PZR und Vorbehandlung

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Generell gilt:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen halbjährlich die Kosten für die allgemeine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt und eine Zahnsteinentfernung pro Jahr. Zudem ist der Parodontale Screening Index (PSI) als Früherkennungs-Untersuchung alle 2 Jahre Kassenleistung. Beim PSI wird mit einer Spezialsonde die Tiefe der Zahnfleischtaschen gemessen.

Als behandlungsbedürftig gilt eine Parodontitis ab einer Zahnfleischtaschentiefe von 3,5 Millimetern oder mehr. Damit die gesetzlichen Kassen die Kosten übernehmen, muss vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Diesen Heil- und Kostenplan erstellt der Zahnarzt und der Patient reicht ihn zur Prüfung und Genehmigung bei seiner Kasse ein.

Bei den Vorbehandlungen übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für die Beseitigung irritierender Faktoren (z.B. überstehende Füllungsränder), Karies- und Wurzelbehandlungen und das Ziehen nicht erhaltungswürdiger Zähne.

Was ist selbst zu bezahlen?

Laut der gültigen Behandlungsrichtlinie müssen Zahnstein und andere Reizfaktoren in einer Vorbehandlung entfernt werden. Außerdem müssen die Patienten zur richtigen Mundhygiene angeleitet worden sein. Die Kosten dafür tragen gesetzlich Versicherte in der Regel selbst.

Alternativ bieten viele Zahnärzte im Rahmen dieser verpflichtenden Vorbehandlung eine professionelle Zahnreinigung an, die je nach Schweregrad der Parodontitis eine sinnvolle, aber eben keine verpflichtende Vorbehandlung darstellt. Obwohl die professionelle Zahnreinigung keine Regelleistung der Krankenkasse darstellt, übernehmen viele Kassen mittlerweile zumindest einen Teil der Kosten im Rahmen ihrer Satzungsleistungen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Parodontitis-Behandlung.

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