Kieferorthopäde | 23.11.2021
Ä2702a Leistungen eines Kieferorthopädes
Zahnspange | Ä2702a
Zahnarzt, der auch als Kieferorthopäde tätig ist , behandelt unser 14-jährigen Sohn wegen Zahnspange. Es wurde ein Heil- und Kostenplan erstellt . In einer Rechnung hat der Arzt 2 x die Leistung Ä2702a abgerechnet . Laut unserer PKV wurde die Erstattung mit folgender Begründung angelehnt :
„ Die Kosten für die Entfernung des ungeteilten Bogen, also des Drahtbogens der Zahnspange, erstatten wir nicht. Diese Leistung ist bereits in der kieferorthopädischen Behandlung inbegriffen und mit den Ziffern 6140, 6150 oder 6030 bis 6080 der Gebührenordnung für Zahnärzte abgedeckt.“
Der Arzt besteht darauf , dass die Position bezahlt wird , mit der Begründung, dass ein Heil- und Kostenplan nicht verbindlich ist .
Hat die Versicherung recht ? Muss ich die Position nicht zahlen ?