Zahnarzt | 28.06.2019

Privatabrechnung ohne Auftrag

Implantat | allgmeine Beratung

Ich hatte in der Praxis einen Beratungstermin wegen der fehlenden Zähne. Ich wollte eine Einschätzung welche Prothetik und ob im Unterkiefer ggf. ein Implantat gesetzt werden kann. Im Oberkiefer wollte ich keinen Knochenaufbau und nur eine Prothese. Der Arzt meinte dann, man müsste oben auch Implantate setzen. Erst müsste aber ein sog. DVT Bild erstellt werden, das ca. 250 € kostet. Da er angeblich das mitgebrachte - gerade erstellte DVT Bild -nicht einsehen konnte. Ich kreuzte auf dem Formular an, dass ich die Kosten für das DVT Bild übernehme. Weitere Kreuze machte nicht! Da er mich stark drängte, teure Implantate zu wählen, sah ich nach reiflicher Überlegung von der Behandlung ab. Dann schickte er mir eine Rechnung mit 641€ und meinte, ich muss die Analyse, Beratung und Kostenvoranschlag bezahlen. Das habe ich nicht unterschrieben, geschweige denn vereinbart. Er beharrt nach meiner Nachfrage auf die Zahlung. Statt 250,- für ein Bild, das es schon gab, jetzt 640 €. Unglaublich!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei gesetzlich Krankenversicherten ist der Zahnarzt verpflichtet, seine Patienten immer schriftlich über die voraussichtlichen Kosten einer privat zu zahlenden Behandlung aufzuklären. Es reicht nicht aus, mündlich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Selbstzahler-Leistung handelt. Die Kosten müssen so genau wie möglich angegeben sein.

Wichtig: Wird mit dem Patient keine schriftliche Vereinbarung getroffen, ist er berechtigt die Zahlung zu verweigern. Es dürfen auch nur die Leistungen abgerechnet werden, zu denen der Patient seine schriftliche Zustimmung gegeben hat.

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