Zahnarzt | 27.06.2019
Abzocke und keinerlei Information
Brücke | Zwei Kronen und ein Brückenglied wurden nach Lockerung wieder eingesetzt.
Ein loser Zahnersatz wurde wieder eingesetzt. Bei anderen Ärzten hatte ich hierfür immer eine Selbstbeteiligung von 3 Euro und ein paar zerquetschte. Bei dieser Ärztin soll ich nun 43,05 Euro dafür bezahlen. Weder wurde ich über die Kosten informiert, noch habe ich einer Kostenübernahme schriftlich wie sonst zugestimmt. Auf Nachfrage bei der Ärztin meinte sie, es wäre nicht ihre Pflicht mich vorher über die Kosten zu informieren.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ärzte sind verpflichtet, gesetzlich versicherte Patienten darüber zu informieren, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung nicht übernimmt. Dazu ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag nötig, der möglichst genau über die zu erwartenden Kosten informiert. Der Patient muss der Behandlung auf eigene Rechnung schriftlich zustimmen. Wichtig ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag, in dem die Leistungen und der Steigerungssatz aufgeführt sind. Eine pauschale Abrechnung ist nicht erlaubt. Der Arzt ist auch verpflichtet, Patienten eine Rechnung über die erbrachte Privatleistung auszustellen.