Zahnarzt | 01.06.2019
Abzocke wegen einer Schiene!
Schiene für den Unterkiefer
Ich war bei einer neuen Zahnärztin, die bei der ersten Behandlung den Kiefer untersuchte, weil sie ganzheitlich arbeitet. Sie machte ein Röntgenbild vom gesamten Kiefer. Meinte ich hätte eine Entzündung im Oberkiefer. Dann machte sie einfach Abdrücke, wofür sie die dann braucht hat sie mir nicht gesagt. Es käme evtl. in Frage, dass ich mal eine neue Prothese bräuchte. Dann bekam ich am Ende des 1. Termins einen Kostenvoranschlag, privat !!, obwohl ich Kassenpatientin bin. Der Betrag war 238 Euro. Aus den Positionen konnte ich nicht erkennen um was es sich handelte. Ich wurde ja auch nicht aufgeklärt. Unterschrieben habe ich den KV nicht.
Ich bin zum Kieferchirurgen, weil ich im rechten Oberkiefer eine Kiefergelenkarthrose habe, lt. CT. Dieser meinte ich würde eine Schiene brauchte, was ich auch glaube. Schrieb einen Bericht meiner Zahnärztin. Ich wollte dann nur einen Besprechungstermin bei der Zahnärztin um zu erfahren, was genau Sache ist. Sie macht nur Michigan Schienen bekam ich zu hören. Heute kam ein Kostenvoranschlag von 800 Euro für diese Schiene. Ich dachte mich hauts um.
Ich möchte von dieser Ärztin nicht mehr behandelt werden. Die Aufklärung ist mieserabel.
Nun schicke ich ihr die Kostenvoranschläge zurück, die ich nicht unterschreibe, weil ich nicht mehr behandelt werden möchte und 800 Euro nicht bezahlen kann!
Ich weiß mittlerweile, dass eine andere Zahnärztin Kassenschienen macht und diese Michigan Schiene auch eine Kassenleistung sei !! habe ich hier auf dieser Seite gelesen.
Kann diese Ärztin mir für die Abdrücke, die sie ohne mein Verlangen und ohne Aufklärung dennoch eine Rechnung schicken ?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn ein Zahnarzt private Leistungen erbringen und abrechnen möchte, muss er immer VOR der Behandlung den Patienten über Kosten aufklären und seine Zustimmung SCHRIFTLICH einholen. Wenn der Patient weder aufgeklärt noch der Privatbehandlung schriftlich zugestimmt hat, darf der Arzt auch keine Rechnung schicken. Tut er das trotzdem, empfehlen wir Patienten
- zuerst einmal mit dem Arzt zu reden und ihn auf die fehlende Aufklärung und die fehlende schriftliche Zustimmung hinzuweisen
- den Arzt darüber informieren, dass man die Rechnung bei der Zahnärztekammer prüfen lassen werde. Die Zahnärztekammer prüft dann die Formalien und bittet den Arzt um die schriftliche Patienteneinwilligung. Hat er diese nicht, hat er auch keine Zahlungsanspruch.