Zahnarzt | 29.05.2019

Zahnarzt rechnet privat doppelt ab

Zahnentfernung | Vollnarkose

Mein Zahnarzt hat mir alle vier Weisheitszähne entfernt. Dafür war eine Vollnarkose notwendig. Ohne ging es nicht. Das habe ich vom Arzt auch schriftlich erhalten. Die Kosten für die Vollnarkose, die nur privat abgerechnet werden können, wie mir der Arzt versicherte, belaufen sich auf 542,41 Euro.

Ich fragte dennoch meine Krankenkasse, ob wir da irgendwas machen könnten. Ich bekam am Telefon und später ebenfalls schriftlich mitgeteilt, dass in so einem Fall wie bei mir, selbstverständlich die Kosten über die Krankenkassenkarte hätten abgerechnet werden können. Aber dies hätte im Vorfeld geschehen müssen.

Aus Kulanz wird die Kasse mir dennoch den Teil erstatten, den sie ebenfalls über die Karte abgerechnet hätte. Nämlich 263,38 Euro. Die Differenz von 279,03 Euro darf ich aus privater Tasche zahlen. Der Arzt bezichtigt meine Krankenkasse als Lügner. "Das würden die Krankenkassen immer sagen, dass sie alles übernehmen."

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Grundsätzlich ist es so, dass eine Vollnarkose bei zahnärztlicher Behandlung keine Kassenleistung ist. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen eine Vollnarkose doch als Kassenleistung abgerechnet werden kann, z.B. bei Angstpatienten, wenn eine Lokalanästhesie wegen Allergien auf Medikamente nicht vertragen wird oder wenn ein größerer chirurgischer Eingriff geplant ist, der nicht in lokaler Betäubung durchgeführt werden kann.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat auf ihrer Internetseite dazu einen Hinweis, der auch besagt, dass wenn alle 4 Weisheitszähne in einem Eingriff gezogen werden, dies die Gründe für die Ausnahmeindikation nicht erfüllt, denn es ist ohne Weiteres möglich, den Eingriff auf mehrere Sitzungen/einzelne Zähne aufzuteilen und dann sei eine lokale Betäubung ausreichend.

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