Zahnarzt | 21.05.2019

Frontzahnfüllung ist dunkler als Zähne und fällt auf

Füllung | Kompositfüllung Faktor 2,7

Ich war gestern beim Zahnarzt und habe neue kostenpflichtige Kompositfüllungen im Frontzahnbereich bekommen... Mit Entsetzen stellte ich fest, dass diese gelber sind als meine natürlichen Zähne - selbst die alten Kunststofffüllungen, die vorher drin waren, sind nicht so sehr aufgefallen wie die neuen Kompositfüllungen... Das stört mich enorm, gerade auch wenn ich bedenke, dass ich für 2 Füllungen 163€ zuzahlen muss (Materialkosten kommen noch drauf)... Zudem ist der Rand an der einen Füllung bräunlich /dunkel verfärbt/es fällt sehr auf...
Ich habe heute einen weiteren Termin und werde das ansprechen, aber: habe ich ein Recht auf Nachbesserung in einem solchen Fall? Die Behandlung würde heute an 3 Backenzähnen fortgesetzt werden, aber wenn der Arzt meine Frontzahnfüllungen nicht ausbessert, möchte ich da ungern noch mehr Geld investieren. Ich dachte eigentlich, dass ich bei einem solchen Preis gute Füllungen in meiner Zahnfarbe bekomme, die nicht auffallen...

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Im sichtbaren Frontzahnbereich übernehmen Krankenkassen die Kosten für zahnfarbene Kompositfüllungen. Die Kassenleistung umfasst jedoch nur die Einschicht-, nicht die Mehrschichttechnik, das Komposit wird also in einem Schritt eingefüllt und gehärtet. Weil Komposit (mit Keramik verstärkter Kunststoff) beim Aushärten schrumpft, ist die Mehrschichttechnik sicherer, bei der mehrere Schichten nacheinander aushärten. Die Mehrkosten für Anwendung der Mehrschichttechnik muss der Patient privat bezahlen.

Zahnärzte sind laut Gesetz verpflichtet, bei Füllungen für Mängel zu haften. Dies wird Gewährleistung genannt und bedeutet, dass Füllungen kostenlos repariert oder erneuert werden, sofern der Patient keine Schuld an dem Mangel hat. Die Gewährleistung gilt für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Einsetzens.

Bei Problemen mit einer Füllung sollten Patienten deshalb mit dem Zahnarzt sprechen und ihm die Gelegenheit geben nachzubessern, gegebenenfalls auch mehrfach. Erst wenn das Problem nicht gelöst werden kann, sollten Betroffene sich an die Krankenkasse wenden. Die Gewährleistung gilt nur bei dem Zahnarzt, der die Arbeit eingesetzt hat.

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