Zahnarzt | 18.05.2019
Jährlich Kontrolluntersuchung nicht professionell
Krone
Ich bin 50 Jahre alt und gehe seit es das Bonusheft gibt zur jährlichen Kontrolle. Hier und da wurde eine Füllung gemacht oder erneuert, meistens bin ich durchgewunken worden. Zahnschmerzen hatte ich keine und ich dachte, das ist ein gutes Zeichen. Nachdem ein Zahn dann zum 2. Mal abgebrochen war, habe ich den Zahnarzt gewechselt, weil ich dachte, ein Zahn bricht doch nicht einfach so ab. Das Ergebnis: eine Röntgenaufnahme beim neuen Zahnarzt und damit verbunden drei (!!) Kronen durch gravierende Karies unter den Füllungen und Karies, die anscheinend übersehen wurden. Bis dahin hatte ich keine einzige Krone. Ich bin also innerhalb eines Jahres mit meinen Zähnen auf einem Niveau gelandet, wo ich dachte, da komme ich niemals hin. Von den Kosten ganz zu schweigen. Bei einem Anruf bei meiner Krankenkasse wurde mir gesagt "das ist wie bei der Krebsvorsorge. An dem Tag ist alles gut, und am nächsten kriegt man Krebs". Ich bin fast geplatzt vor Wut! was für ein Vergleich. Der Zahnarzt hat meiner Meinung nach schlampig gearbeitet (beim Entfernen der Karies vor der Füllung) und nie eine fachgerechte Kontrolle gemacht. Die Schäden sind über Jahre entstanden und nicht innerhalb einiger weniger Monate. Wozu bin ich denn jahrelang zur Kontrolle gegangen?? Ich habe viele Tage gebraucht um das zu verarbeiten. Ich kann die Kosten und den Gesundheitszustand meines Kiefers noch gar nicht abschätzen. Wenn der Nerv erst einmal abgestorben ist, sind die Folgen nicht mehr absehbar. Gibt es denn keine "Mindestgarantie" auf die Kontrolluntersuchungen? Wenn Nein, dann hätte das ja auch der Nachbar von nebenan machen können. Ich stehe richtig unter Schock.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wie überall in unserer Gesellschaft gilt auch in der Zahnmedizin: es gibt gute und weniger gute Zahnärzte. Das zeigen nicht zuletzt verdeckte Tests, bei denen Zahnärzte um Beurteilung einer Gebisssituation gebeten wurden. Die Einschätzung von befragten Ärzten reicht von "alles ok, kein Behandlungsbedarf" bis hin zum Vorschlag einer Luxussanierung. Zudem gibt es schlichtweg fehlerhafte oder unvollständige Diagnosen.
Jeder Zahnarzt schuldet seinem Patienten eine Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards. Liegt eine solche Behandlung nicht vor und kommt es zu Komplikationen, spricht man von Behandlungsfehlern. So ist z.B. eine Versorgung mit Zahnersatz fehlerhaft, wenn Karies und Entzündungen vorher nicht behandelt werden. Die objektive Beweislast für einen Behandlungsfehler liegt beim Patienten. Er muss auch beweisen, dass der Behandlungsfehler einen Schaden verursacht hat. Nur wenn auf diesen Fehler ein konkreter Schaden zurückzuführen ist, haftet der Arzt.
Liegt der Verdacht auf einen Behandlungsfehler vor, ist die Krankenkasse verpflichtet, ihre Versicherten zu unterstützen.