Zahnarzt | 21.04.2019

Verweigerung einer schriftlich eingeforderten Kassenleistung

Wurzelbehandlung

Meine Frau hat am Vormittag des 16.4.2019 wegen großer Schmerzen eine Zahnarztpraxis aufgesucht. Die sie behandelnde Zahnärztin hat nach einer Untersuchung ihr erklärt, dass 2 Zähne in vorderen Bereich (Keine Backenzähne) einer Wurzelbehandlung bedürfen. Die Wurzelbehandlung sei keine Kassenleistung, Sie müsse mit ca. 160€ pro Zahn an Kosten rechnen.
Ich habe daraufhin unsere Krankenkasse, bei der meine Frau versichert ist angerufen und um Auskunft gebeten.
Die Kasse hat erklärt, sie übernehme die Kosten unter der Voraussetzung, dass die Zähne wahrscheinlich erhalten werden und der Wurzelkanal bis zur Spitze gefüllt werden könne.
Diese Auskunft habe ich in einem Brief festgehalten und die Zahnärztin schriftlich gebeten die Behandlung mit der Kasse abzurechnen. Den Brief hat meine Frau bei der Behandlung am 18.4.der Zahnärztin übergeben.
Diese hat, so meine Frau, dann erklärt, Wurzelbehandlungen als Kassenleistung seinen qualitativ schlechter, würden nicht so lange halten und das Füllmaterial sei bei Kassenleistung ein anderes. Meine Frau hat dann gefragt ob Kassenpatienten einer anderen Klasse angehören.
Ihr wurde dann eine Gebührenvorausberechnung (GVZ) mit 784,45€ übergeben.
Der Text lautet u.a. : Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass die Erstattung der Vergütung oben genannter Leistungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erfolgt. Ob meine Frau unter Druck das Original unterschrieben hat, ist offen.
Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Patienten können sich über ärztliches Fehlverhalten, z.B. bei Verweigerung einer Kassenleistung, bei der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes beschweren.

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