Zahnarzt | 22.04.2019
Privatleistung statt Kassenleistung?
Füllung
An einem der vorderen Schneidezähne war ein Stück abgesplittert. Ich war bei diesem Zahnarzt, um den Zahn kontrollieren und füllen zu lassen. Zunächst wurde ich auf einen neuen Termin verwiesen; den Zahn am Tag der Kontrolle zu füllen wurde verweigert. Zugleich wurde mir vom behandelnden Zahnarzt gesagt, dass mir dringend eine Füllung mit Komposit empfohlen würde, da sie haltbare und ästhetischer wäre. Diese Füllung wäre aber eine Privatleistung und würde EUR 90 Eigenanteil kosten. Da ich mich vorher erkundigt hatte und die Information hatte, dass Komposit von der GVK an den vorderen Schneidezähne übernommen wird, habe ich diesbezüglich nachgefragt. Der Zahnarzt antwortet, dass nur Amalgam oder Keramik von der GVK übernommen wird. Ich vereinbarte darauf hin einen Termin mit dem Zahnarzt für die Füllung. Zu Hause erkundigte ich mich bei meiner GVK, die bestätigte, dass Komposit eine Kassenleistung ist. Ich ging darauf erneut zu dem Zahnarzt und bat um einen Kostenvoranschlag, um ihn meiner Krankenkasse vorlegen zu können. Ein Ausstellen eines Kostenvoranschlages wurde verweigert. Daraufhin fragte ich die Sprechstundenhilfe erneut, warum die Füllung EUR 90 kosten sollte, da ich doch die Information habe, dass die Kosten übernommen werden. Sie sagte mir erneut, weil es sich um Komposit handelte und die GVK nur Amalgam und Keramik zahlen würde - auch bei Schneidezähnen. Als ich ihr sagte, dass ich meine GVK angerufen und andere Informationen habe, schien die Sprechstundenhilfe zunächst zu zögern und meinte dann, dass schon ein Komposit von der GVK übernommen wird, aber nicht jenes, welches sie verwenden. Ich sagte darauf hin den Termin ab und verließ die Praxis.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Füllungen sind Sachleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, was notwendig und wirtschaftlich ist, wird zu 100 Prozent bezahlt. Im Seitenzahnbereich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Amalgamfüllung, im sichtbaren Frontzahnbereich für zahnfarbene Kompositfüllungen (mit Keramik verstärkter Kunststoff). Die Kassenleistung umfasst jedoch nur die Einschicht-, nicht die Mehrschichttechnik, das Komposit wird also in einem Schritt eingefüllt und gehärtet. Weil Komposit beim Aushärten schrumpft, ist die Mehrschichttechnik sicherer, bei der mehrere Schichten nacheinander aushärten. Die Mehrkosten der Mehrschichttechnik müssen Patienten privat bezahlen.