Ich war mit meiner Tochter (13 Jahre) beim kieferorthopädischen Beratungsgespräch. (Vormittags! Sie musste extra von der Schule fernbleiben!) Bei diesem Gespräch wurden mir 2 Versionen von Zahnspangen an Modellen gezeigt (die Kassenzahnspange war nicht dabei!!). Es wurde ausführlich über private Zusatzleistungen gesprochen. Die Kassenbrackets wurden als veraltet ("das macht niemand mehr") dargestellt. Die Behandlung damit wäre von längerer Dauer und schmerzhafter. Der Name der Brackets, die ich mit Umfeldversiegelung zum Teil selbst bezahlen soll (360,58€ = mein Anteil): High-Speed-Brackets und High-Tech-Spezialbögen. Habe bei meiner Krankenkasse nach gefragt. Und sehr mit Nachdruck gesagt bekommen, dass ich hier über den Tisch gezogen werden soll. Der Krankenkassenberater hätte von diesen Brackets und Bögen noch nie etwas gehört.
Des weiteren stand auf dem Kostenvoranschlag noch ein festsitzender Retainer (mit Kieferabdruck 297,04 €), zwei professionelle Zahnreinigungen (vor und nach der festen Zahnspange) für 81,64 €, sowie eine Kausimulation inkl. Material 429,24 €.
Gesamt: 1171,88 € in Raten zu 97,65 €/Quartal für 3 Jahre.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Der medizinische Nutzen von kieferorthopädischen Zusatzleistungen muss immer individuell geprüft werden. Es gibt Leistungen, die medizinisch sinnvoll erscheinen, auch wenn sie nicht von der Kasse bezahlt werden.
Beispiel:
- Professionelle Zahnreinigung mit Herausnehmen und Wiedereinsetzen der Bögen für Patienten mit nicht so guter Mundhygiene
- Fluoridierung der Zähne oder Bracket-Umfeldversiegelung für Patienten mit nicht so guter Mundhygiene
- Fester Lingualretainer / Kleberetainer um das Behandlungsergebnis zu stabilisieren.
Verzichtbar sind vor allem zahnfarbene Brackets aus Keramik oder Kunststoff. Sie sind optisch unauffälliger und haben einen rein ästhetischen Nutzen. Verzichtbar sind auch zusätzliche Gesichtsfotografien, da diese eh zu Beginn und am Ende der Behandlung dokumentiert werden (Kasse zahlt 4 Aufnahmen). Andere Leistungen können im Einzelfall (bei schwierigen Fällen) sinnvoll sein, z.B. eine zusätzliche Diagnostik wie bestimmte Röntgenaufnahmen oder zusätzliche Abdrücke.
Zur Crux von Ratenzahlungsvereinbarung: Wer vor Beginn einer oft langwierigen Behandlung eine Raten- oder Vorauszahlungsvereinbarung unterschreibt, der kann leicht den Überblick verlieren, welche Leistungen bereits erbracht und bezahlt worden sind. Die Verbraucherzentrale NRW rät, solche Vereinbarungen nicht zu unterschreiben. Stattdessen sollten Kieferorthopäden nach jedem Behandlungsschritt eine Rechnung für die jeweilige Leistung erstellen. Sollten Kieferorthopäden auf Vorauskasse oder Ratenzahlung bestehen, ist es ratsam, sich von der Krankenkasse beraten zu lassen und über einen Wechsel nachzudenken.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Der medizinische Nutzen von kieferorthopädischen Zusatzleistungen muss immer individuell geprüft werden. Es gibt Leistungen, die medizinisch sinnvoll erscheinen, auch wenn sie nicht von der Kasse bezahlt werden.
Beispiel:
- Professionelle Zahnreinigung mit Herausnehmen und Wiedereinsetzen der Bögen für Patienten mit nicht so guter Mundhygiene
- Fluoridierung der Zähne oder Bracket-Umfeldversiegelung für Patienten mit nicht so guter Mundhygiene
- Fester Lingualretainer / Kleberetainer um das Behandlungsergebnis zu stabilisieren.
Verzichtbar sind vor allem zahnfarbene Brackets aus Keramik oder Kunststoff. Sie sind optisch unauffälliger und haben einen rein ästhetischen Nutzen. Verzichtbar sind auch zusätzliche Gesichtsfotografien, da diese eh zu Beginn und am Ende der Behandlung dokumentiert werden (Kasse zahlt 4 Aufnahmen). Andere Leistungen können im Einzelfall (bei schwierigen Fällen) sinnvoll sein, z.B. eine zusätzliche Diagnostik wie bestimmte Röntgenaufnahmen oder zusätzliche Abdrücke.
Zur Crux von Ratenzahlungsvereinbarung: Wer vor Beginn einer oft langwierigen Behandlung eine Raten- oder Vorauszahlungsvereinbarung unterschreibt, der kann leicht den Überblick verlieren, welche Leistungen bereits erbracht und bezahlt worden sind. Die Verbraucherzentrale NRW rät, solche Vereinbarungen nicht zu unterschreiben. Stattdessen sollten Kieferorthopäden nach jedem Behandlungsschritt eine Rechnung für die jeweilige Leistung erstellen. Sollten Kieferorthopäden auf Vorauskasse oder Ratenzahlung bestehen, ist es ratsam, sich von der Krankenkasse beraten zu lassen und über einen Wechsel nachzudenken.