Zahnarzt | 04.04.2019
Kosten die vorher nicht Abgesprochen waren
Füllung | Und wieder kleben zweier Zähne die drei Monate vorher durch eine Kunststoffschiene verschiebt wurden und mit der Kasse abgerechnet wurde
Mein Zahnarzt hat mir vor 3 Monaten eine Kunststoffschiene im Unterkiefer verklebt, um drei lockere Zähne zu stabilisieren. Jetzt vor zwei Wochen war die Schiene gebrochen und sie wurde wieder geklebt und des weiten wurde mir eine neue Füllung an einem Eckzahn gemacht. Allerdings ohne mich in irgendeiner Weise im Vorfeld davon zu informieren, dass Kosten entstehen können die die Kasse nicht trägt. Heute bekomme ich eine Rechnung ohne jegliche Information, dass er diese Behandlung berechnet.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, vor Behandlungsbeginn über Therapievarianten, Risiken und Kosten zu informieren. Über die Kosten muss schriftlich informiert werden. Werden diese Regeln nicht eingehalten, müssen Patienten die Rechnung nicht bezahlen. Gesetzlich Versicherte haben zudem einen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung. Weitere Informationen hier.