Zahnarzt | 02.04.2019
Kein Anspruch auf körperliche Selbstbestimmung...
Professionelle Zahnreinigung
Zahnärztin verweigert die Entfernung von Zahnbelägen an den unteren Frontzähnen. Die entferne sie nur im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung. Sie macht zudem die prothetische Versorgung nur, wenn eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt wird. Ich habe eine professionelle Zahnreinigung verweigert und konnte die Praxis demnach verlassen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine zur Kassenbehandlung zugelassener Zahnarzt darf die Erbringung einer Kassenleistung nicht an eine zuvor durchgeführte privat zu zahlende IGeL-Leistung koppeln. Ein solches ärztliches Fehlverhalten verstößt gegen das Vertragsarztrecht und sollte der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im jeweiligen Bundesland gemeldet werden.