Kieferorthopäde | 03.04.2019

Ratenzahlung beim Kiefernortophäden

Zahnspange

Mein Sohn hat im Jahre 2015 eine feste Zahnspange bekommen. Der Kieferorthopäde hat von einem Kassenmodel abgeraten und nur die Vorzüge seiner hochwertigen Spangen angepriesen. Dann wurde mir ein Kostenvoranschlag über 2.593 Euro vorgelegt und Ratenzahlung angeboten. Ich hatte damals keine Ahnung und alles unterschrieben (obwohl ich alleinerziehend war und eine Rate von 72 Euro monatlich mir sehr weh tat). Ebenfalls zu den monatlichen Raten kamen die Quartalsrechnungen dazu. Nach 36 Monaten hatte ich dann alles abbezahlt, die Behandlung ging aber noch weiter. Der Kieferorthopäde legte mir dann noch eine weitere Privatrechnung über Bögen vor, die, wie er behauptet die Krankenkasse nicht übernehmen würde. Auf Nachfragen bei der Krankenkasse waren dort zu diesem Zeitpunkt aber keine beantragt worden. Ich konfrontierte den Arzt damit, er hatte nur Ausreden. Daraufhin wurden dann tatsächlich bei der Krankenkasse Bögen beantragt, die jedoch auf Grund eines Gutachtens abgelehnt wurden. Im nächsten Quartal beantragte er wieder Bögen und sie wurden wieder abgelehnt. Die Krankenkasse gab mir dann den Tip wenn er eine Behandlungsverlängerung beantragen würde, solle ich den Arzt wechseln. Er hat es sich dann wohl doch nicht getraut und mein Sohn bekam im Januar 2019 seine feste Spange raus. Nun habe ich gestern die LETZTE Privatrechnung bekommen und laut meinen Unterlagen hätte ich eine Überzahlung der Raten in Höhe von etwa 500 Euro geleistet. Nachdem ich jedoch beim Arzt nachgefragt habe, wurde mir erklärt, dass sie keine Endabrechnungen machen, da der Kostenvoranschlag immer sehr niedrig angesetzt sei. Sie auch für einige Leistungen noch gar keine Privatrechnung für mich erstellt hätten. Und die Summe schon irgenwie passen würde. Sie bot mir jedoch an, die fehlenden Rechnungen jetzt im Nachhinein zu schreiben.(zurückdatiert!!!) Das gibt es doch alles nicht. Ist das so normal???????

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Ein Ratenzahlungs- oder Vorschussmodell ist für Zahnärzte oftmals ein lukratives Modell, für Patienten dagegen eine sehr verbraucherunfreundliche Regelung. Die Raten müssen monatlich gezahlt werden, ohne dass der Patient weiß, welche konkreten kieferorthopädischen Leistungen damit abgerechnet werden. Im Unterschied zu anderen Ratenzahlungsverträgen ist die Leistung des Kieferorthopäden nämlich vielfach noch nicht oder nicht vollständig erbracht. Gerade bei langen Behandlungszeiträumen, wie sie in der Kieferorthopädie üblich sind, fällt es schwer, den Überblick zu behalten und zu wissen, welcher Behandlungsschritt schon bezahlt ist und welcher noch nicht. Gegen das lukrative Geschäftsmodell von Kieferorthopäden hat die Verbraucherzentrale NRW inzwischen vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolgreich geklagt. Raten- und komplette Vorauszahlungen für kieferorthopädische Zusatzleistungen durch vorformulierte Vereinbarungen sind nach Ansicht der Richter unzulässig, da sie Patienten unangemessen benachteiligen. Hier erfahren Sie mehr.


Im vorliegende Fall gilt:

Für die Endabrechnung muss der Kieferorthopäde eine detaillierte Übersicht über bereits erfolgte Behandlungsschritte und bereits entstandene und abgerechnete Kosten vorlegen. Aus dieser Übersicht ergibt sich, ob und wie viel Geld Patienten zurück verlangen können oder ob der Kieferorthopäde auf eine Nachzahlung pochen kann. Im Zweifel sollte am besten ein Fachanwalt für Medizinrecht die Abrechnung kontrollieren.

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