Zahnarzt | 30.03.2019
Verpatzte Wurzelkanalbehandlung
Wurzelbehandlung
Nachdem eine Brücke erneuert werden musste, traten starke Schmerzen bei einem der beiden stützenden Zähne auf. Da die Brücke im Ausland erneuert wurde, ging ich nach zwei Wochen zu einem neuen Zahnarzt in Deutschland, der sofort eine Wurzelkanalbehandlung durchführte. Allerdings traten während der Behandlung und auch nach Abschluss weiterhin starke Schmerzen auf. Bei weiteren Besuchen beim neuen Zahnarzt stellte dieser auch eine Entzündung fest, deren Ursache aber nicht sofort geklärt werden konnte. Die Vermutung war ein horizontaler Bruch am Zahn.
Nach anhaltenden Schmerzen, bin ich erneut zu einem anderen Zahnarzt gegangen, um den Zahn untersuchen zu lassen. Es musste die Brücke als auch die Verfüllung des zuvor behandelten Zahns entfernt werden. Dabei wurde festgestellt, dass die Kanäle zu weit geöffnet wurden, die Verfüllung der Kanäle zu lang war und das auch ein vierter, kleinerer Kanal übersehen und nicht behandelt wurde. Ich weiß noch nicht wie es weitergeht. Ich bin gesetzlich versichert und die Nachsorge nach der Wurzelbehandlung hat mich nun schon über 1100 Euro gekostet und das ist erst der Anfang.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Patienten sollten versuchen, über ihre Krankenkasse ein sogenanntes Behandlungsfehlergutachten in Auftrag zu geben. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die aus Behandlungsfehlern entstanden sind, zu unterstützen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.