Ich soll das Röntgenbild zahlen in Höhe von
319.11€
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärztliche Privatleistungen darf ein Zahnarzt nur erbringen, nachdem er den Patienten über die Kosten der Leistung aufgeklärt und seine schriftliche Zustimmung eingeholt hat. Hat der Patient keine schriftliche Zustimmung gegeben, braucht er die Rechnung im Zweifelsfall auch nicht zu bezahlen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärztliche Privatleistungen darf ein Zahnarzt nur erbringen, nachdem er den Patienten über die Kosten der Leistung aufgeklärt und seine schriftliche Zustimmung eingeholt hat. Hat der Patient keine schriftliche Zustimmung gegeben, braucht er die Rechnung im Zweifelsfall auch nicht zu bezahlen.