Zahnarzt | 15.03.2019

Abzocke & Wucher

Krone

Zur Befestigung einer herausgefallenen Krone einen Zahnarzt aufgesucht, zu Begin der Behandlung aufgrund momentan besonderer Lebensumstände um eine "Versorgung im Rahmen der kassenärztlichen Leistungen" gebeten, dies noch mal deutlich mit "Bitte um keine Zuzahlungen" erfragt. Der Zahnarzt bejahte beides deutlich, im Beisein der Zahnarzthelferin.
Bis zum Abschluss der Behandlung bin ich mit keiner Silbe auf eine mögliche Zuzahlung hingewiesen worden.
Nach erfolgter Behandlung wurde mir dann unangekündigt an der Rezeption ein Blankoformular eines Heil-und Kostenplans vorgelegt, erst auf mehrmaliges Auffordern wurde dieser "ausgefüllt" vorgelegt, d.h. er wies im Feld „Befund des gesamten Gebisses…“ linksseitig Einträge auf – sonst Nichts. Dies müsse ich so unterschreiben.
Meine Nachfragen dazu wurden auch weiter hartnäckig nicht beantwortet, über die Höhe einer etwaigen Zuzahlung herrschte weiterhin völlige Unklarheit, eine Summe konnte angeblich nicht genannt werden. Die Rezeptionistin sah sich nicht in der Lage, irgendwelche weiteren Angaben zu machen, und wies darauf hin, dass ich dies so unterschreiben müsse.
Erst nach erfolgter Unterschrift nannte Sie mir nach langer Suche einen Betrag in Höhe von 78 € ca.
Diese Leistung habe ich sonst Zuzahlungsfrei, bzw bei einem Notdienst-Zahnarzt für knapp 14€ bekommen. Ich bin fassungslos und wirklich entsetzt!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei Zahnersatz gilt ein Festzuschuss-System. Die Krankenkassen bezahlen für Brücken, Prothesen und Kronen einen festen Zuschuss. Er wird aus Durchschnittswerten ermittelt und deckt die Hälfte der ermittelten Kosten für die Regelversorgung (eine definierte Basisversorgung) ab. Den Rest muss der Patient als Eigenleistung dazu zahlen. Mit Bonusheft kann der Eigenanteil verringert werden, als Härtefall sogar ganz entfallen. Es gilt aber immer, dass der Patient an den entstehenden Kosten für Zahnersatz beteiligt wird - auch bei der günstigsten Kassen-Versorgung.

Bevor eine Behandlung mit Zahnersatz beginnt, muss der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan ausfüllen. Dieser besteht aus zwei Seiten. Auf der ersten Seite trägt der Zahnarzt den Befund und die dazugehörige Kassenleistung sowie die tatsächlich geplante Versorgung (Therapieplanung) ein. Seit 2016 wird auch der Herstellungsort des Zahnersatzes auf der ersten Seite eingetragen, wenn Zahnersatz aus dem Ausland geplant ist. Die zweite Seite ist die "Anlage zum Heil- und Kostenplan" und nur dann auszufüllen, wenn ein Patient mehr als die Kassenleistung (Regelversorgung) wünscht.

Diesen Plan unterschriebt nun der Patient und bestätigt damit, dass er mit der geplanten Behandlung einverstanden ist. Der Zahnarzt oder der Patient reicht den Plan bei der Krankenkasse ein, am besten inklusive Bonusheft. Die Kasse prüft, ob die Voraussetzungen für einen Kassenzuschuss erfüllt sind und setzt den Festzuschuss fest. Daraus ergibt sich dann der Eigenanteil des Patienten.

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