Trotz 100% Leistung aus der GKV wurde versucht, zusätzliche Leistungen in Höhe von 226,--€ privat abzurechnen. Nach Aussage der GKV sind diese Kosten absolut unnötig, eine Behandlung gegen Parodontose ist immer 100% GKV Leistung.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Was zahlt die Krankenkasse bei der Parodontitis-Therapie?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen halbjährlich die Kosten für die allgemeine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt und eine Zahnsteinentfernung pro Jahr. Zudem ist der Parodontale Screening Index (PSI) als Früherkennungs-Untersuchung alle 2 Jahre Kassenleistung. Beim PSI wird mit einer Spezialsonde die Tiefe der Zahnfleischtaschen gemessen.
Als behandlungsbedürftig gilt eine Parodontitis ab einer Zahnfleischtaschentiefe von 3,5 Millimetern oder mehr. Damit die gesetzlichen Kassen die Kosten übernehmen, muss vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
Bei den Vorbehandlungen übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für die Beseitigung irritierender Faktoren (überstehende Füllungsränder), Karies- und Wurzelbehandlungen und das Ziehen nicht erhaltungswürdiger Zähne.
Was ist selbst zu bezahlen?
Laut der gültigen Behandlungsrichtlinie müssen Zahnstein und andere Reizfaktoren in einer Vorbehandlung entfernt werden. Außerdem müssen die Patienten zur richtigen Mundhygiene angeleitet worden sein. Die Kosten dafür müssen gesetzlich Versicherte in der Regel selbst tragen. Haben Patienten die Zahnsteinentfernung bereits zuvor in der allgemeinen Kontrolluntersuchung in Anspruch genommen, rechnet der Zahnarzt einer erneute Zahnsteinentfernung nach der privaten Gebührenordnung ab (GOZ-Ziffern 4050 und 4055). Die Anleitung zur richtigen Mundhygiene müssen Patienten ebenfalls selbst zahlen (GOZ-Ziffer 1000). Die Kosten liegen in der Regel bei gut 25 EUR.
Alternativ bieten viele Zahnärzte im Rahmen dieser verpflichtenden Vorbehandlung eine professionelle Zahnreinigung an, die je nach Schweregrad der Parodontitis eine sinnvolle, aber eben keine verpflichtende Vorbehandlung darstellt. Obwohl die professionelle Zahnreinigung keine Regelleistung der Krankenkasse darstellt, übernehmen viele Kassen mittlerweile zumindest einen Teil der Kosten im Rahmen ihrer Satzungsleistungen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Was zahlt die Krankenkasse bei der Parodontitis-Therapie?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen halbjährlich die Kosten für die allgemeine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt und eine Zahnsteinentfernung pro Jahr. Zudem ist der Parodontale Screening Index (PSI) als Früherkennungs-Untersuchung alle 2 Jahre Kassenleistung. Beim PSI wird mit einer Spezialsonde die Tiefe der Zahnfleischtaschen gemessen.
Als behandlungsbedürftig gilt eine Parodontitis ab einer Zahnfleischtaschentiefe von 3,5 Millimetern oder mehr. Damit die gesetzlichen Kassen die Kosten übernehmen, muss vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
Bei den Vorbehandlungen übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für die Beseitigung irritierender Faktoren (überstehende Füllungsränder), Karies- und Wurzelbehandlungen und das Ziehen nicht erhaltungswürdiger Zähne.
Was ist selbst zu bezahlen?
Laut der gültigen Behandlungsrichtlinie müssen Zahnstein und andere Reizfaktoren in einer Vorbehandlung entfernt werden. Außerdem müssen die Patienten zur richtigen Mundhygiene angeleitet worden sein. Die Kosten dafür müssen gesetzlich Versicherte in der Regel selbst tragen. Haben Patienten die Zahnsteinentfernung bereits zuvor in der allgemeinen Kontrolluntersuchung in Anspruch genommen, rechnet der Zahnarzt einer erneute Zahnsteinentfernung nach der privaten Gebührenordnung ab (GOZ-Ziffern 4050 und 4055). Die Anleitung zur richtigen Mundhygiene müssen Patienten ebenfalls selbst zahlen (GOZ-Ziffer 1000). Die Kosten liegen in der Regel bei gut 25 EUR.
Alternativ bieten viele Zahnärzte im Rahmen dieser verpflichtenden Vorbehandlung eine professionelle Zahnreinigung an, die je nach Schweregrad der Parodontitis eine sinnvolle, aber eben keine verpflichtende Vorbehandlung darstellt. Obwohl die professionelle Zahnreinigung keine Regelleistung der Krankenkasse darstellt, übernehmen viele Kassen mittlerweile zumindest einen Teil der Kosten im Rahmen ihrer Satzungsleistungen.