Nach Erhalt meiner neuen Prothese war ich ca. 21mal zum anpassen und nach mehreren Versuchen wurde die neue Prothese unterfüttert und sie passt immer noch nicht. Durch das viele abschleifen ist sie sehr dünn geworden und ich habe Angst, das sie bricht. Eine komplett neue Prothese als Kulanz lehnt die Zahnärztin ab.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Besteht nach einer Behandlung ein Verdacht auf Mängel etwa bei eingegliedertem Zahnersatz, kann die Krankenkasse ein sogenanntes Mängel-Gutachten in Auftrag geben. Ein solches Gutachten ist für gesetzlich Versicherte kostenlos. Der Gutachter der Kasse wird nach Untersuchung schriftlich ausführen, ob im vorliegenden Fall die Prothese mangelhaft ist und ob es einer Neuanfertigung bedarf, um die Mängel zu beheben. Wenn das der Fall ist, haben Patienten einen Anspruch auf Mangelbeseitigung, d.h. der Zahnarzt ist verpflichtet, die Prothese neu zu erstellen.
Falls die Mängel auch anders als durch komplette Neuanfertigung behoben werden können, legt der Kassengutachter auch das in seinem Gutachten fest und der Arzt folgt den Ausführungen dann in der Regel.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Besteht nach einer Behandlung ein Verdacht auf Mängel etwa bei eingegliedertem Zahnersatz, kann die Krankenkasse ein sogenanntes Mängel-Gutachten in Auftrag geben. Ein solches Gutachten ist für gesetzlich Versicherte kostenlos. Der Gutachter der Kasse wird nach Untersuchung schriftlich ausführen, ob im vorliegenden Fall die Prothese mangelhaft ist und ob es einer Neuanfertigung bedarf, um die Mängel zu beheben. Wenn das der Fall ist, haben Patienten einen Anspruch auf Mangelbeseitigung, d.h. der Zahnarzt ist verpflichtet, die Prothese neu zu erstellen.
Falls die Mängel auch anders als durch komplette Neuanfertigung behoben werden können, legt der Kassengutachter auch das in seinem Gutachten fest und der Arzt folgt den Ausführungen dann in der Regel.