Zahnarzt | 22.02.2019
Zahnarzt setzte ein Implantat falsch ein, ohne Knochenaufbau
Implantat
Mein Zahnarzt musste einen Zahn ziehen und schlug mir ein Implantat vor. Alles andere kame gar nicht in Frage. Eine Brücke? Auf gar keinen Fall! Da verlieren Sie doch 2 Zähne! Mein Zahnarzt versicherte mir, er kann das auch selber machen. Er ist auch Chirurg und hat darin Erfahrung. Ich hatte Vertrauen und er setzte als Zahnarzt bei mir ein Implantat ein. Ohne vorherigen Knochenaufbau. Ohne Hinweise und Aufklärungen, dass ein Knochenaufbau vor dem Einsetzen eines Implantates extrem wichtig ist. Er setzte es ohne die ganze Technik ein, die bei Kieferchirurgen eben vorhanden ist um alles akurat an genau den Milimeter einzusetzen.
Nach kurzer Zeit war meine Kieferhöhle dauerentzündet. 2 weitere Zähne mussten gezogen werden. Das Implantat ragte nach 1 Jahr durch die Kiefernhöhle hindurch. Knochen war kaum noch übrig. 7 Chirurgen trauten sich nicht zu, dass falsch eingesetzte Implantat zu explantieren und hinterher den Knochenaufbau zu machen. Die Entzündung im Kiefer ging nicht mehr weg, auch ein dritter Zahn musste gezogen werden. Die Explantation erfolgte durch einen Spezialisten auf Implantsschäden.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn Patienten klären lassen wollen, ob ein zahnärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, können sie sich an die Gutachterkommissionen ihrer jeweiligen Landeszahnärztekammer wenden. Auf Antrag stellt die Kommission ein schriftliches Gutachten darüber, ob ein schuldhafter Behandlungsfehler vorliegt und ob der Patient hierdurch einen Gesundheitsschaden erlitten hat.
Das außergerichtliche Verfahren ist für Patienten meist kostenfrei, aber nicht in allen Bundesländer. Für den Antrag reicht ein formloses Schreiben. Der Zahnarzt muss mit dem Verfahren einverstanden sein.