Zahnarzt | 25.01.2019
Verweigerungsgebühr bei Nicht-Antritt einer professionellen Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung
Als ich mit der Sekretärin meines Zahnarztes einen Termin für meine professionelle Zahnreinigung vereinbarte, schien es ein Missverständnis gegeben zu haben. Statt 11 Uhr, hatte ich 12 Uhr in meine Kalender stehen, da ich der Meinung war, dass sie mir 12 Uhr gesagt hatte. Als ich um 12 Uhr hinkam, sagte sie mir, dass das ich jetzt eine „Verweigerungsgebühr“ in Höhe von 95,00 € bezahlen muss. Auf Rücksprache mit meinem Zahnarzt sagte dieser nur, dass es mein Pech ist, wenn es ein Missverständis mit der Sekräterin gab und ich nun für Kosten aufkommen muss. Darf er das einfach so machen ohne dass ich Einspruch dagegen erheben darf ?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Hier handelt es sich um das alte (und leider leidige) Thema des Ausfallhonorars. Ob und unter welchen Bedingungen der Arzt dies vom Patienten, der einen fest vereinbarten Termin nicht einhält, verlangen darf, ist in der Rechtsprechung absolut umstritten. Insofern lässt sich bei diesen Sachen leider nicht vorhersagen, welches Ergebnis bei einer gerichtlichen Klärung heraus kommt. Dazu urteilen die Gerichte zu unterschiedlich.
Hier haben wir einige Informationen und Urteile zusammengefasst.