Zahnarzt | 02.02.2019
Mehrkostenberechnung ohne vorherige Aufklärung
Füllung | Verwendung von Kompositmaterialien in Adhäsivtechnik, Besondere Maßnahmen beim Präperieren
Bei meiner Tochter wurde ein Defekt an einem Zahn entdeckt. Dieser müsse behoben werden, "die Schwester vorne gibt Ihnen einen Kostenvoranschlag mit". Als ich diesen durchlas stand in dem Text, dass wir eine Versorgung wünschen, die oberhalb der Versorgung durch die Krankenkasse liegt und dass eine entsprechende Beratung über die verschiedenen Methoden erfolgt wäre und wir uns trotzdem für eine Mehrkostenlösung entschieden hätten. Das entspricht nicht der Wahrheit. Eine entsprechende Aufklärung hat nie stattgefunden. Und diese Technik scheint normal zu sein, da es nicht das erste Mal ist. Beim letzten Mal habe ich die Praxis schon darüber informiert, dass die Formulierung ein Betrug am Patienten darstellt und man sich das überlegen sollte, ob man dieses Geschäftsgebaren fortsetzen möchte. Leider musste ich nun feststellen, dass sich nichts geändert hat und der Patient weiterhin über den Tisch gezogen wird.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Sie haben bei jeder anstehenden Untersuchung oder Behandlung das Recht auf eine umfassende, verständliche mündliche Beratung durch den Arzt. Schriftliche Informationen oder Hinweise der Fachangestellten können diese Beratung nicht ersetzen.
Der Zahnarzt hat Sie über alle Aspekte der Behandlung wie Risiken, Alternativen und Nachsorge einschließlich der Kosten zu informieren. Er sollte Ihnen eine ausreichende Bedenkzeit einräumen.
Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Kassenleistungen entsprechen dem gegenwärtigen Fachstandard und bieten eine ausreichende zahnmedizinische Versorgung an. Der Zahnarzt kann eine Kassenleistung nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen verweigern, etwa mit dem Hinweis, dass die Kassenleistung zu gering vergütet ist.