Zahnarzt | 07.12.2018
Was gehört in den Heil und Kostenplan?
Wurzelbehandlung | Zahnkrone
Ich wurde von meinem Zahnarzt an einen Kollegen verwiesen, da er den zu überkronenden Zahn lokal nicht betäuben konnte und eine Teil- oder Vollnarkose empfahl.
Der Kollege versuchte auch nochmal zu betäuben und die provisorische Füllung zu enrfernen und den Zahn abzu schleifen. Was aufgrund der Schmerzen nicht möglich war.
Daraufhin wurde mir ein privater Kostenvoranschlag für eine seiner Meinung nach notwendige Wurzelkanalbehandlung über 357 € vorgelegt. Wegen vorhersehbarer Komplikationen müsse ich die Kosten dafür selber tragen. Dies habe ich unterschrieben. Im Anschluss daran wurde mir mitgeteilt, dass ein neuer Heil- und Kostenplan aufgestellt werden müsse. Dieser sollte sich auf ca. 670 belaufen für die Überkronung des Zahnes. Der Kostenvoranschlag meines vorherigen Arztes wies 350€ aus.
Ich empfinde das Vorgehensweise des Arztes als nicht vertrauenswürdig und möchte einen anderen Arzt aufsuchen.
Bin ich an die Unterschrift für die Wurzelkanalbehandlung gebunden? Und muss zahlen, auch ohne Behandlung?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Grundsätzlich kann der Behandlungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, demnach fällt auch nicht das vereinbarte Honorar an. Es kann aber natürlich Honorar für bereits geleistete Vorarbeiten berechnet werden.