Zahnarzt | 06.12.2018
Keine ausreichende Beratung
Veneers | Langzeitprovisorium für eine spätere Versorgung mit Veneers
Bei der Behandlung eines Zahnarztes gab es aus meiner Sicht folgende Probleme:
1. Abrechnung von Leistungen, obwohl der Heil- und Kostenplan nicht unterschrieben wurde.
2. Keine Beratung über Risiken und Nebenwirkungen bei einer umfassenden Behandlung mit Veneers im Backenzahnbereich.
3. Nötigung (mir fällt gerade kein passenderer Begriff ein)zur Durchführung einer Behandlung (Versorgung mit Veneers) obwohl aus meiner Sicht (und eines Amtsarztes) dafür keine Notwendigkeit besteht.
4. Verstoß des Zahnarztes gegen die Schweigepflicht. So wurde mir ein Gipsmodell der Zähne eines mir fremden Patienten mit weiteren Informationen zur "Beratungszwecken" gezeigt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Patienten sollten sich nicht zur Inanspruchnahme von privatärztlichen Leistungen drängen lassen. Lieber die Argumente des Arztes anhören, um Bedenkzeit bitten und ggf. eine zweite Zahnarztmeinung einholen.