Bei meiner Tochter können aus Platzmangel die beiden oberen Eckzähne nicht in die vorgesehen Lücken wachsen. Es wurden Abdrücke vom Ober und Unterkiefer genommen um sie bei der Krankenkasse einzureichen.
Es wurde mit keinem Wort erwähnt, dass wir die Abdrücke bezahlen müssen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Bei gesetzlich Versicherten darf der Arzt eine privatärztliche Vergütung vom Patienten nur dann verlangen, wenn er mit dem Patienten vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Behandlungsvertrag geschlossen hat. Wenn es den nicht gibt, hat der Arzt auch keinen Vergütungsanspruch.
Nach unserer Erfahrung wissen viele Patienten nach Erhalt der Rechnung gar nicht mehr, ob sie nicht doch etwas unterzeichnet haben. Daher sollten Patienten und Eltern in der Praxis nach dem schriftlichen Behandlungsvertrag fragen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Bei gesetzlich Versicherten darf der Arzt eine privatärztliche Vergütung vom Patienten nur dann verlangen, wenn er mit dem Patienten vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Behandlungsvertrag geschlossen hat. Wenn es den nicht gibt, hat der Arzt auch keinen Vergütungsanspruch.
Nach unserer Erfahrung wissen viele Patienten nach Erhalt der Rechnung gar nicht mehr, ob sie nicht doch etwas unterzeichnet haben. Daher sollten Patienten und Eltern in der Praxis nach dem schriftlichen Behandlungsvertrag fragen.