Zahnarzt | 05.11.2021

Behandlung ohne Zustimmung

Füllung | Kronen, Brücke

Aufgrund von Zahnschmerzen an einem Zahn war ich beim Zahnarzt. Da hieß es dann es müssten mehrere Zähne überkront werden und auch die vorhandene Brücke. Ich bat daraufhin auf einen schriftlichen Kostenvoranschlag, da ich erst klären.wollte, ob ich mir die Behandlung leisten kann. Auf meine Zahnschmerzen wurde schon gar nicht mehr eingegangen und ich musste selbst nochmal nachhaken. Es hieß dann ich soll einen neuen Termin für eine Füllung machen.
Bei diesem Termin wurden mir dann ohne Aufklärung einfach 4 Aufbaufüllungen gemacht und im Anschluss eine Rechnung vorgelegt. Auf meine Frage warum jetzt 4 Füllungen gemacht wurden hieß es: die mussten ja eh gemacht werden für die Kronen. Aber ich könnte ruhig Vertrauen haben, es wird nur berechnet was gemacht wurde. Auf dieser Rechnung waren nämlich auch noch andere Füllungen, die noch gar nicht gemacht wurden. Dummerweise habe ich vertraut und unterschrieben (ich saß auch ewig auf dem Stuhl, der ganze oberkiefer betäubt und ich wollte nur weg und war nervlich durch).
Dann kam die Rechnung... Über alles! Auch Zähne die noch nicht gemacht wurden. Ich rief sofort an, um das zu klären. Ich hatte dem Heil und Kostenvoranschlag weder bekommen noch zugestimmt. Warum wurden einfach kostenpflichtige Aufbaufüllungen gemacht und Behandlungen im Voraus berechnet? Man sagte es mir es wird natürlich storniert! Heute bekam ich eine Mahnung! Was kann ich jetzt tun?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Gemäß § 630c Abs. 3 BGB muss die Zahnärztin Sie vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn sie weiß, dass diese nicht von der Krankenkasse getragen werden. Ohne diese sogenannte wirtschaftliche Aufklärung wird der Honoraranspruch gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht fällig. Sie können also die fehlende Kostenaufklärung der Honorarforderung entgegenhalten. Dazu melden Sie sich am besten in der Zahnarztpraxis und bitten um Zahlungsaufschub, weil Sie die Rechnung extern überprüfen lassen möchten. Dies ist kostenlos möglich bei der hessischen Landeszahnärztekammer. Zudem ist für Zahnersatz ein Heil- und Kostenplan Pflicht. Es gibt zwar kein generelles Verbot für einen Zahnarzt, Vorkasse zu verlangen. Zahnärzte wenden dieses Verfahren insbesondere dann an, wenn bei umfangreichen Behandlungen hohe Fremdlaborkosten verursacht werden (z.B. bei Zahnersatz) oder wenn die Einkommensverhältnisse des Patienten nicht gesichert scheinen (frühere Mahnverfahren etc). Keine Vorkasse darf verlangt werden bei akuter Schmerzbehandlung oder auch in Fällen, in denen zwar kein Schmerz vorliegt, aber dennoch sofortiges Handeln geboten ist (z.B. wenn eine Frontzahnkrone herausgefallen ist). Weitere Informationen finden Sie hier.

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