Zahnarzt | 19.10.2018

Abzocke bei Kids

Fissurenversiegelung | Vollnarkose von 200€

Ich war mit meiner Tochter Melina beim Kinderzahnarzt was jedoch die reinste Abzocke ist und nicht kinderfreundlich. Der Anästhesist hat nicht mit sich reden lassen als ich ihn zweimal probiert habe zu erklären, dass die Narkose von der Krankenkasse komplett bezahlt wird, da meine Tochter erst zwei ist und es ohne nicht geht. Er meinte pampig das die Krankenkassen nichts wisse und er nur 45€ erhalte. Er will an dem OP Termin 200€ von mir in bar haben. Ich war total entsetzt. In der Praxis gab es eine Massenabfertigung von Patienten in Narkose und nebenbei ein kurzes Gespräch mit dem Narkose Arzt. Wir wurden in einem Aufwach Raum gebracht zum anschauen wo noch ein Kind drin lag. Es ist doch nicht zu fassen das dieser Anästhesist 200€ In bar will und von der Krankenkasse auch nochmal Geld kriegt. Wie kann sowas gehen wenn die Krankenkasse alles übernimmt?

Ich bin wirklich sehr schockiert und frage mich wo ich Hilfe kriege und warum sowas erlaubt ist.
Ich rief auch bei der Ärztekammer an und die wussten schon davon. Diese Kinderzahnarztpraxis macht einfach nur Geld mit kleinen Patienten was nicht erlaubt werden darf. Man sollte dahinter sein damit solche Menschen nicht so ihr Geld verdienen und andere so behandeln. Es ist unmöglich.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie

medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich

ist. Bei Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter

örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können, wird die Notwendigkeit einer Vollnarkose anerkannt. Deshalb übernehmen die Krankenkassen die Kosten.


Für die Abrechnung privater Kosten gilt: Sie haben bei privaten Kosten das Recht auf eine ordnungsgemäße Rechnung nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der Zahnarzt muss auf der Rechnung zu jeder Leistung die Gebührennummer, den Steigerungssatz und die Leistungsbezeichnung auflisten. Solange Sie noch keine Rechnung erhalten haben, müssen Sie die Leistung auch nicht bezahlen.

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