Zahnarzt | 19.09.2018

Füllung | provisorisches Wiederbefestigen einer Brücke mit zwei Ankern

Letztes Jahr wurde auf meinen Wunsch die Brücke vor der Wurzelbehandlung zerstörungsfrei abgenommen und wieder provisorisch befestigt. Das angrenzende abgeplatzte Keramikinlay blieb dabei unversorgt.
Diese Jahr hatte sie sich wieder gelockert und sollte erneut provisorisch befestigt werden, diesmal aber mit Reparatur des Inlays. Da unsere Tochter dies Jahr heiratete habe ich die Erneuerung des Inlays für nächstes Jahr geplant.
Alles schien klar und verständlich, obwohl ich nichts vorher unterschreiben mußte. Im Behandlungsstuhl wurde mir dann ungefragt eine Kunststofffüllung verpasst, die misslungen ist und mir unaufgeklärt die Privatrechnung zugestellt, mit 3,5- und 3,0- fachen Satz für Mehraufwand.
Statt die Füllung eine Woche später aufgrund von Beschwerden nachzubessern, geschah nichts und ich erhielt Interdentalschmirgel zur Selbstbehandlung. Die nicht desinfiziert verklebte Brücke blieb auch unbeachtet.

Ich habe mich bei Krankenkasse und Zahnärztekammer beraten lassen und reagiert, aber erhielt unverändert die Zahlungserinnerung.
Als die Praxis 2 Monate später noch nachträglich eine Schleimhautbehandlung abrechnen wollte, die laut Patientenakte am Folgetermin stattgefunden haben soll, war das Maß voll und ich habe wegen Beschönigen und Verfälschen der Tatsachen und Abrechnen nicht erbrachter Leistungen, Beschwerde eingereicht und an Kasse und Kammer weitergeleitet.

Ist Ihnen das auch passiert?
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