Zahnarzt | 06.09.2018
Via falsa durch stures Geradeausbohren im Wurzelkanal
Wurzelbehandlung
Bei mir wurde eine Wurzelbehandlung als Revision durchgeführt. Beim ersten Termin kam die Zahnärztin im Wurzelkanal irgendwann mit dem Bohrer nicht weiter. Beim nächsten Termin gelang ihr das unter Aufbietung aller Kraft. Es trat eine sehr starke Blutung auf. Um diese zu beenden, verschloß sie den Kanal wieder. Ich hatte in der Folge einen blauen Fleck bis unters Auge.
Der von mir wegen einer zweiten Meinung aufgesuchte Zahnarzt stellte eine Via falsa fest und meinte nur: "Blutungen kann man auch stillen." Der Zahn war verloren, die folgende Behandlung beim neuen Zahnarzt (Implantat und Krone) hat mich Tausende Euro gekostet.
Jetzt ist eine von der selben Ärztin gefertigte Krone noch innerhalb der Gewährleistungsfrist gebrochen. Mein Vertrauen ist jedoch dahin, so dass ich sie nicht mehr aufsuchen möchte. Habe ich andere Möglichkeiten als kostenlose Nachbesserung durch sie?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Bestehen im Rahmen der Behandlung Anhaltspunkte dafür, dass die Behandlung nicht dem medizinischen Standard entspricht, hat der Patient das Recht auf Begutachtung durch seine Krankenkasse. Mit Hilfe des Gutachtens (sog. Vertragsgutachten) erhält der Patient bei festgestellten Mängeln Empfehlungen zum Umgang und zur Abhilfe der bestehenden Probleme.
Auch wenn die Kasse einen Zahnarztwechsel innerhalb der Gewährleistungszeit ablehnt, sollten Patienten nicht direkt aufgeben. So hat z.B. das Landessozialgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 16.01.2008 entschieden, dass ein Patient auch innerhalb der Gewährleistung ein Recht auf Zahnarztwechsel haben kann, z.B. wenn eine Neuanfertigung des Zahnersatzes erforderlich ist. Dann ist eine Weiterbehandlung durch den Zahnarzt nicht mehr zumutbar. In der Regel sind die Kassen bei Einzelfallschilderungen kulant.