Zahnarzt | 21.08.2018

Überhöhte Zahnarztrechnung

Implantat

Ich habe eine abschließende Rechnung für ein Implantat bekommen, die Kosten dafür weichen zu rund 24 % von der ursprünglichen Vereinbarung ab. Die Erhöhung wurde privat berechnet ohne dass ich zuvor eine Info darüber bekommen hatte.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Kostenvoranschläge für das Zahnarzthonorar sind grundsätzlich verbindlich, es sei denn es treten Probleme während der Behandlung auf mit denen der Zahnarzt unter keinen Umständen rechnen konnte. Kostenvorschläge für Material- und Laborkosten sind grundsätzlich verbindlich, sofern es sich um ein zur Zahnarztpraxis gehörendes Labor handelt. Handelt es sich um ein Fremdlabor reicht es aus, wenn der Zahnarzt den Betrag lediglich schätzt und den Patienten auf diesen Umstand hinweist.


Nach gültiger Rechtsprechung sind auch bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten Preisunterschiede von maximal 20% zwischen Kostenvoranschlag und Zahnarztrechnung zulässig.


Bei einer unverständlichen oder überhöhten Rechnung sollte man zunächst das Gespräch mit dem Arzt suchen. Hilft das nicht weiter bittet man um Zahlungsaufschub mit dem Hinweis, dass man die Rechnung extern überprüfen lassen möchte. Die Rechnungsprüfung ist kostenlos bei den Landeszahnärztekammern möglich. In den meisten Fällen ist eine Kopie der Behandlungsunterlagen zur Bearbeitung erforderlich. Zwar ist die Entscheidung der Landeszahnärztekammer für den Zahnarzt nicht verbindlich; er wird sich dennoch überlegen, ob er Sie auf Zahlung des Honorars tatsächlich verklagen wird oder sich mit Ihnen auf den Vergleichsvorschlag seiner Berufsaufsicht einigt.

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