Kieferorthopäde | 20.08.2018

Zahnspange-Zusatzkosten

Zahnspange

Zahnspange für Kind, über kostenpflichtige Zusatzleistungen wurde nicht aufgeklärt und ich war im Glauben, das 80% der Kosten von der KK übernommen werden. Dies ist leider nicht der Fall und ich kann auf dem Behandlungsplan nirgends etwas von Zusatzleistungen sehen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung ab einer bestimmten Schwere des Behandlungsbedarfs, bei Kindern und Jugendlichen nur bei Behandlungsgrad 3, 4 und 5 der seit 2002 gültigen Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Korrekturen bei leichteren Zahnfehlstellungen (KIG 1 und 2) fallen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen privat bezahlt werden.


Private Zusatzleistungen muss der Kieferorthopäde mit den Eltern separat vereinbaren. Dazu verwendet er das Formular "Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung", das die Kosten der Zusatzleistungen auflistet und von den Eltern unterschrieben werden muss. Ohne Zustimmung und Unterschrift darf der Zahnarzt die Leistungen nicht abrechnen.

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