Zahnarzt | 30.07.2018
Doppelte Abrechnung durch Zahnarzt oder ungerechtfertigte Leistungsverweigerung der Zahnzusatzversicherung?
Krone
Nachdem ich die Kosten für 2 neue Keramikkronen bei meiner Zahnzusatzversicherung eingereicht hatte bekam ich die Mitteilung, dass folgende Positionen von der Rechnung gekürzt wurden:
- Zahnfarbbestimmung, Farbgebung durch bemalen
- Glasieren , Approximaler Kontakt
Hierfür wurden durch die PKV in Summe für 2 Keramikkronen ca. 315 Euro abgezogen. Die allgemeine Erklärung ist: "Die Bestimmung der Zahnfarbe und die der entsprechenden Rekonstruktion der Krone sind mit dem Honorar für die Kronen bereits abgegolten (Zielleistungsprinzip)."
Die PKV wirft hier der dem Abrechnungszentrum meines Zahnarztes vor, Leistungen doppelt abzurechnen.
Nachdem ich hiermit das Abrechnungszentrum konfrontiert hatte, bekam ich von deren Seite eine ausführliche Erläuterung, dass deren Vorgehensweise bei der Abrechnung korrekt sei und dies auch anhand bestehender Gerichtsurteile belegt werden könne. Diese Stellungnahme habe ich wiederum an die PKV weitergeleitet, die jedoch auf ihrem Standpunkt der "doppelten Abrechnung" besteht.
Nun sitze ich zwischen den Stühlen und kann nicht einschätzen wer nun wirklich Recht hat.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Streitigkeiten zwischen Arzt/Abrechnungsgesellschaft und privater Krankenversicherung (PKV) sind unschön für die Versicherten, die stehen nämlich immer zwischen den Stühlen, da es ja 2 unterschiedliche Vertragsverhältnisse betrifft, einmal den Behandlungsvertrag und einmal den Versicherungsvertrag.
Patienten können die Rechnung extern von den Landeszahnärztekammern, der Berufsaufsicht der Zahnärzte, prüfen lassen. Dafür benötigt diese die Rechnung bzw. die Ziffern, unter denen die Leistungen abgerechnet werden. Das Abrechnungszentrum würde man um Zahlungsaufschub bitten mit dem Hinweis, dass man die Rechnung extern überprüfen lassen möchte.