Zahnarzt | 20.08.2018
Vertrauensverlust
Brücke
Ich bin mit Zahnschmerzen zum Arzt. Brücke hinten unten rechts. Brücke musste herunter, ein Pfeiler hatte Karies. Der wurde versorgt, wurzelbehandelt und aufgebaut. Bei dieser Behandlungsphase bekam ich Zahnschmerzen an dem wurzelbehandeltem Zahn. Der war es aber nicht, sondern die Nr.4 der auch wurzelbehandelt war, mußte gezogen werden.
Nach 3 Mon. was machen wir jetzt? Ich wollte Implantate. Der Zahnarzt setzt keine Implantate, hat empfohlen eine Brücke mit Anhängsel für den frisch gezogenen Zahn. OK!
Ab jetzt fing der Vertrauensverlust an. Hatte 3 Termine bekommen für die Anpassung des Zahnersatzes. Bei jedem Termin wurde alles neu durchgekaut.
Letzter Backenzahn wurde neu beschliffen, so daß das alte Provisorium gar nicht mehr passte. War nach einer Stunde jeweils wieder herausgefallen. Jetzt sollte die Probeanpassung erfolgen, Material nicht vorliegend - Terminabsage. Zahnarzt: wir brauchen keine Anpassung, wir setzen es sofort richtig ein. Eine Woche später = Einsetz-Termin. Zahnarzt: Schleifer kaputt, wir rufen wieder an. Ich kann gar nicht richtig schildern, wie von Termin zu Termin mein Vertrauen schwand. Jetzt sitze ich seit 14 Tagen mit schmerzempfindlichen Stümpfen und warte auf den Anruf.
Kann ich den Zahnarzt wechseln?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn Sie mit Ihrem Zahnersatz Probleme haben, sollten Sie zunächst mit dem behandelnden Zahnarzt sprechen. Denn der hat das Recht und die Pflicht (wichtig: beides!!), den Zahnersatz kostenfrei nachzubessern, gegebenenfalls auch mehrfach, oder ihn falls nötig neu anzufertigen (§ 136a Abs. 4 SGB V). Diese sogenannte Gewährleistung gilt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Einsetzens.
Wenn die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht behoben werden können, sollten Sie sich unbedingt an ihre Krankenkasse wenden.
1. Sie kann den Zahnersatz durch ein Gutachten (Mängel-Gutachten) überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten einen Mangel, haben Patienten Anspruch darauf, dass der Zahnarzt den Zahnersatz nachbessert oder neu anfertigt.
2. Ein Wechsel des Zahnarztes ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Krankenkasse möglich! Die Kasse muss entscheiden, ob Sie die Behandlung abbrechen und sich einen neuen Zahnarzt suchen dürfen. Dazu müssen Sie überzeugend darlegen können, dass Ihnen eine Weiterbehandlung nicht mehr zuzumuten ist.