Zahnarzt | 17.08.2018
Vertuschen von Fehler
Brücke
Meine Mutter hat letztes Jahr eine neue Zahnbrücke eingesetzt bekommen.
Direkt am nächsten Tag musste sie noch mal hin, weil die Brücke nicht richtig gesessen hat. Die Brücke wurde mehr oder weniger mit Gewalt angepasst. Ich weis nicht, wie ich das sonst erklären könnte. Mit der Brücke kommt meine Mutter nicht zurecht, die fühlt sich wie Fremdkörper an. Außerdem hat meine Mutter seitdem starke Probleme mit der Schleimhaut im Mund. Ihr wurde gesagt die Probleme kommen und gehen wieder und da kann man nichts dagegen machen. Regelmäßig war meine Mutter in der Zahnpraxis und hat immer ihre Probleme geschildert, bis jetzt erfolglos. Sie wird genauso mit ihren Problemen nach Hause geschickt. Sie war beim Hautarzt bei einem Allgemeinen Arzt, alles hat nichts gebracht.
Meine Mutter leidet unter Schleimhautentzündungen, damit verbundenen Schmerzen, Hautausschlägen im Gesicht um den Mund herum. Sie ist nervlich am Ende und weis nicht mehr weiter. Sie war bei weiteren zwei Zahnärzten, die auch nichts unternehmen wollten, obwohl mehr oder weniger zugegeben haben, dass die Brücke nicht wirklich ok aussieht.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn Zahnersatz Mängel aufweist, haben Patienten einen Anspruch darauf, dass ein Zahnarzt sein Werk nachbessert oder neu anfertigt. Diese Gewährleistung gilt für zwei Jahre. Kann der Mangel nicht behoben werden, hilft die Krankenkasse. Sie kann ein sog. Mängelgutachten in Auftrag geben zur Überprüfung der vermuteten Mängel oder ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Liegt das Ergebnis des Gutachtens vorliegt, sind Patienten verpflichtet, dem Zahnarzt zu ermöglichen, den Zahnersatz im Sinne des Gutachtens kostenfrei nachzubessern oder falls nötig neu anzufertigen. Ein Wechsel des Zahnarztes ist jedoch nur mit Genehmigung der Krankenkasse möglich.
Weitere Anlaufstellen zur Beratung bei Behandlungsfehler bieten die Zahnärztekammern der Bundesländer an.