Zahnarzt | 08.08.2018
Mir fehlen die Worte bzw. das Verständnis
Professionelle Zahnreinigung
Bin seit mehreren Jahren Patientin in der Praxis. Jedoch stellt sich bei mir zunehmend eine Unzufriedenheit gegenüber der Vorgehensweise bei den Zahnreinigungsterminen ein.
Beim letzten Termin, als ich bereits auf dem Behandlungsstuhl saß, richtete die Zahnarzthelferin noch fehlende Instrumente zusammen und holte dafür noch etwas aus einem anderen Zimmer. Die PZR dauerte insgesamt 30 Min., also inklusive des Herrichtens und der wiederholenden Aufklärung, über die Wichtigkeit der regelmäßigen Anwendung von Zahnseide. Im Hinblick auf die Aufklärung, welche für mich mittlerweile als Belehrungen empfunden werden, da sich seit Jahren kein Karies gezeigt hat, ist es doch erstaunlich, warum die PZR dann doch nur 30 Min. benötigt, wohlgemerkt inklusive des Herrichtens, was meines Erachtens vor dem Aufrufen des Patienten bereits erledigt sein müsste, und den Belehrungen.
Erst nach der Behandlung bekam ich dann den Kostenvoranschlag zur Unterschrift vorgelegt.
Der Kostenvoranschlag sieht einen Faktor von 2,76 bei 28 Zähnen vor, wobei sich der Gesamtbetrag von 121,80 € ergibt. Diese 121,80 € sind handschriftlich gestrichen mit dem Vermerk von „ca. 75,00“. Ich hatte mit einem 0,5 Std.-Vermerk unterschrieben und mir ein Foto davon gemacht. Als die Rechnung kam betrug der Faktor 1,72 und der Rechnungsbetrag 75,88 €.
Für mich ist unerklärlich, warum die Hälfte des Faktors aus dem Kostenvoranschlag (= 2,76) dann nicht 1,38 ist bzw. die Hälfte des Gesamtbetrags (=121,80 €) dann nicht 60,90 € ist. Für mich ist ebenso unerklärlich warum von vorneherein eine Pauschale von "ca. 75,00" € angesetzt wird, ohne vorher zu wissen wie lange die Behandlung tatsächlich dauert...
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die professionelle Zahnreinigung ist keine gesetzliche Kassenleistung, sondern muss privat bezahlt werden. Die Kosten schwanken je nach Aufwand, Praxis und Region. Seit die professionelle Zahnreinigung in die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgenommen wurde, müssen die Zahnärzte nach der entsprechenden GOZ-Ziffer abrechnen (Nummer 1040).
Beim 2,3fachen Steigerungssatz, der eine durchschnittliche Leistung abbildet, kostet die PZR 3,62 Euro pro Zahn bzw. pro Implantat, Krone oder Brückenglied. Beim 3,5fachen Steigerungssatz sind es 5,51 Euro.
Für einen erhöhten Aufwand kann der Zahnarzt viele Gründe angeben, etwa bei anatomischen Besonderheiten, sehr stark haftenden Belägen, festsitzendem Zahnersatz oder einem Würgereiz. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sieht eine Preisspanne von etwa 80 bis 120 Euro als realistisch an, möglich sind aber auch weniger als 70 oder mehr als 150 Euro.